
In der Regel unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplanverfahren. In der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt des Aufstellungsprozesses (Vorentwurf) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. Es soll Gelegenheit gegeben werden, sich damit in einer frühen Planungsphase in den Planungsprozess einzubringen und Stellungnahmen sowie Anregungen einzubringen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stellt die letzte Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Sie ist der entscheidenste Verfahrensschritt und ermöglicht der Öffentlichkeit, den zu diesem Zeitpunkt nahezu vollständigen Plan einzusehen und erneut Stellungnahmen einzubringen.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von der Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegt der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich der städtebaulichen Begründung sowie ggf. mit weiteren ergänzenden abwägungserheblichen Unterlagen öffentlich aus. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, Ihre Anregungen zu diesen Bebauungsplänen fristgerecht zu äußern. Die öffentliche Auslegung wird mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Bretten). Die entsprechenden Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung können nachfolgend auf dieser Internetseite eingesehen werden. Es besteht daneben auch die Möglichkeit, persönlich im Technischen Rathaus der Stadt Bretten vorbei zu kommen und sich dort über die Planung zu informieren bzw. persönlich eine Stellungnahme abzugeben.
Planungen übergeordneter Behörden
Planfeststellungsverfahren K 3506 Beseitigung des schienengleichen Bahnübergang in Gondelsheim
Die Planungsunterlagen sind über den folgenden Link einsehbar: https://cloud.landbw.de/index.php/s/Ca5EPr4f2CqLrSN
Bauleitpläne im Verfahren
Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Bretten-Gölshausen"
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Gölshausen
− Änderung des Geltungsbereichs
− Billigung des Vorentwurfes des o.a. Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung
− Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO
Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. April 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung“ in Gölshausen mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Am 19. Mai 2026 billigte der Gemeinderat den Vorentwurf und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange u.a. gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO).
Die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung (saP) hat stattgefunden. Ein Umweltbericht wird angefertigt. Die Vermeidungsmaßnahmen der durchgeführten saP werden in den Festsetzungen des Bebauungsplans und im Umweltbericht übernommen.
Änderung des Geltungsbereichs:
Dieser Bekanntmachung beigefügt ist der im April 2023 beschlossene Abgrenzungsplan des Plangebiets. Die Abgrenzung dieses ursprünglichen Geltungsbereichs der Planung wurde mit der Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans durch den Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2026 geändert und erweitert.
Die neue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Planung kann dem zusammen mit dieser Bekanntmachung abgedruckten Abgrenzungsplan vom Mai 2026 entnommen werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,78 ha. Gegenüber der Planabgrenzung vom April 2023 werden die nördlich angrenzenden Flurstücke durch den Wegfall der ursprünglich geplanten Pumptrackanlage nördlich der B 293 nun nicht mehr in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen, dafür Teile des Flurstücks Nr. 4195.
Im Einzelnen werden das Flurstück Nr. 4100 ganz, die Flurstücke Nr. 4022, 4099 und 4146 teilweise aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Flurstücke Nr. 3555 und 4149 werden ganz, das Flurstück Nr. 4195 teilweise in den Geltungsbereich aufgenommen.
Mit der neuen Erweiterungsfläche (Teilfläche Flurstück Nr. 4195) soll die Realisierung der neuen Feuerwache gesichert und bei Bedarf Ersatzflächen für Grünstrukturen geschaffen werden.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist vorrangig die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des neuen Feuerwehrstandorts Gölshausen. Ferner soll in diesem Planbereich eine Erweiterung eines Regenrückhaltebeckens übernommen, sowie die bauplanungsrechtliche Absicherung eines Teils des Unternehmensstandorts einer Spedition umgesetzt werden.
Ein Teil dieser Fläche wurde bereits überplant. Der Bebauungsplan „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 1. Änderung und Erweiterung“ wurde im Jahre 2002 rechtskräftig.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2005 der Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim (FNP) ist südlich der von Bretten herführenden B 293 neben der gewerblichen Baufläche mit Regenrückhaltebecken ein Sondergebiet „Vereine“ dargestellt. Das Gebiet wird im Regelverfahren entwickelt und der FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan geändert werden.
Innere und äußere Erschließung:
Das Feuerwehrhaus wird über eine neu zu schaffende Anbindung an die Straße Steinäcker an das bestehende Gewerbegebiet und darüber an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Eine Verbindung zwischen Gewerbegebiet und Ortslage soll durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden.
An den derzeitigen ÖPNV-Strukturen wird festgehalten. Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist über die Stadtbahnlinie S 4 (Karlsruhe – Bretten – Heilbronn) gegeben. Die Anbindung an das örtliche Fußwege- und Radroutennetz erfolgt über das vorhandene und das geplante Straßen- und Wegenetz.
Die Anbindung an die örtlichen Versorgungsnetze wird derzeit geprüft. Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes soll über die Erweiterung der vorhandenen Bestandsleitungen des „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt“ erfolgen.
Aufgrund der vorgesehenen und vorhandenen Nutzungen sind keine besonderen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Internet und mittels Planauslage statt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie mit Begründung und Gutachten wird in der Zeit vom 08. Juni 2026 bis einschließlich 07. Juli 2026 im Technischen Rathaus Bretten beim Amt Stadtentwicklung und Baurecht, Hermann-Beuttenmüller-Str. 6, 75015 Bretten, vor dem Zimmer 213, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung; Äußerungen zur Planung können beim Amt Stadtentwicklung und Baurecht, Hermann-Beuttenmüller-Str. 6, 75015 Bretten, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per Mail unter bauleitplanung@bretten.de abgegeben werden. Schriftlich abgegebene Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks / Gebäudes enthalten. Die Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese auf Grund § 3 Abs. 1 BauGB ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Verfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Stadt Bretten http://www.bretten.de/datenschutzerklaerung verwiesen.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung bzw. diese Bekanntmachung selbst, der vom Gemeinderat gebilligte Vorentwurf mit Begründung samt Gutachten zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bretten unter www.bretten.de/wirtschaft-energie-umwelt/bebauungspläne-im-verfahren eingestellt und sind somit dort einsehbar.
Bretten, 05.06.2026
Nico Morast
Oberbürgermeister
- Öffentliche Bekanntmachung
- Bebauungsplan, Vorentwurf
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung", Stand April 2023
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung", Stand Mai 2026
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung" mit Luftbild, Stand Mai 2026
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung" mit FNP-Auszug, Stand Mai 2026
- Satzung, Vorentwurf
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Vorentwurf
- Begründung, Vorentwurf
- Artenschutzrechtliche Prüfung, „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung", Vorentwurf, Stand Juni 2023
- Artenschutzrechtliche Prüfung, „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung“, Stand April 2026
- Umweltbericht, Vorentwurf, Stand April 2026
- Umweltbericht, Anlage 1, Vorentwurf, Stand April 2026
Sicherung der Bauleitplanung Bebauungsplan "Ölmühle" Gemarkung Bretten (Anordnung Veränderungssperre)
- Öffentliche Bekanntmachung mit Satzungstext
- Bebauungsplan "Ölmühle", Abgrenzungsplan Veränderungssperre, Januar 2024
Aufstellung des Bebauungsplans "Vordere Schmalzhälde-Katzhälde" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Bretten (Kernstadt) und Diedelsheim
- Öffentliche Bekanntmachung
- Bebauungsplan, Vorentwurf
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Vordere Schmalzhälde-Katzhälde", Stand Februar 2024
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Vordere Schmalzhälde-Katzhälde", Stand Oktober 2024
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Vordere Schmalzhälde-Katzhälde" mit Luftbild, Stand Oktober 2024
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Vordere Schmalzhälde-Katzhälde" mit FNP-Auszug, Stand Oktober 2024
- Satzung, Vorentwurf
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Vorentwurf
- Begründung und Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Prüfung, „Auf der Diedelsheimer Höhe Teil II, Änderung und Erweiterung", Vorentwurf, Stand 2019
- Artenschutzrechtliche Prüfung, „Vordere Schmalzhälde-Katzhälde“, Stand 2024
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Südliche Hügellandstraße" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Bretten Büchig
- Öffentliche Bekanntmachung
- Bebauungsplan, Entwurf
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Südliche Hügellandstraße", Stand Oktober 2024
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Südliche Hügellandstraße" mit Luftbild, Stand Oktober 2024
- Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Südliche Hügellandstraße" mit FNP-Auszug, Stand Oktober 2024
- Satzung, Entwurf
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Entwurf
- Begründung, Entwurf
- Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 2021
- Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 2024
- Schalltechnische Untersuchung, Stand 2024
- Lageplan
- Grundriss EG
- Grundriss 1. OG
- Grundriss DG
- Ansichten/Schnitte
- Präsentation Wohnsiedlung
