Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete in Bretten

Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie unterstützt Kommunen dabei, Ortskerne zu stärken, öffentliche Räume aufzuwerten, Wohn- und Lebensqualität zu verbessern sowie den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen des Wandels zu begegnen. Durch die gemeinsame Förderung von Bund, Ländern und Kommunen können Projekte umgesetzt werden, die die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt sichern und attraktive Lebensräume für alle Generationen schaffen.

Hier finden Sie eine Übersicht aller bisherigen Sanierungsgebiete.

Aktuell gibt es zwei laufende Sanierungsgebiete:

-   Das Sanierungsgebiet "Westliche Vorstadt"

-   Das Sanierungsgebiet "Stadtumbau"

Das Sanierungsgebiet "Westliche Vorstadt"

Im Jahr 2020 wurde das Sanierungsgebiet „Westliche Vorstadt“ in Bretten in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Durch die bereitgestellten Fördermittel besteht bis April 2028 die Möglichkeit, das Quartier gezielt aufzuwerten, seine Attraktivität nachhaltig zu steigern und die Lebensqualität für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher weiter zu verbessern.

Abgrenzung

Das Sanierungsgebiet "Westliche Vorstadt" wird wie folgt abgegrenzt:

-   Im Norden durch den "Postweg" und die "Melanchthonstraße"

-   Im Osten durch die "Gartenstraße", die Straße "Am Gottesackertor" und das östliche Ende

    des Parkplatzes "Am Viehmarkt"

-   Im Süden durch die "Wilhelmstraße"

-   Im Westen durch die "Bismarkstraße" und die "Zähringer Straße"

Hier finden Sie zusätzlich den Abgrenzungsplan.

Das Sanierungsgebiet "Stadtumbau" 

Für das geplante Sanierungsgebiet „Stadtumbau“ können derzeit noch keine Förderanträge gestellt werden. Die Stadt Bretten hat bereits die gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitenden Untersuchungen eingeleitet, um die Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebiets zu schaffen.

Ziel ist es, das Sanierungsgebiet „Stadtumbau“ noch im Jahr 2026 durch den Beschluss einer entsprechenden Satzung offiziell festzulegen. Nach Abschluss dieses Verfahrens können die weiteren Schritte zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und zur Förderung privater Vorhaben erfolgen.

Weitere Unterlagen folgen nach dem Satzungsbeschluss.

Sie besitzen eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet und planen eine Sanierung?

Kontaktieren Sie die Stadt Bretten und nutzen Sie die kostenfreie Sanierungsberatung. Gerne informieren wir Sie über Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Die kommunale Sanierungsstelle koordiniert die städtebaulichen Sanierungsverfahren und begleitet Sie inhaltlich von der Vorbereitung über die Abwicklung bis hin zum Abschluss Ihres Projektes. Sie nimmt die hoheitlichen Aufgaben in den Verfahren wahr.

Ansprechpartnerin:

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