Wohnbauplätze

Bild Baugebiet

Die Stadt Bretten ist bestrebt, attraktive Bauplätze zur Wohnbebauung anzubieten und bearbeitet derzeit mehrere Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Neubaugebieten. Überwiegend handelt es sich um Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie um Grundstücke für Doppelhaushälften. Im Zusammenhang mit dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums sollen in allen zukünftigen Neubaugebieten auch Bauplätze für Reihenhäuser und/oder Mehrfamilienhäuser angeboten werden.

Zur Zeit können leider keine städtischen Wohnbauplätze erworben werden, obwohl grundsätzlich eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken besteht. Zum einen wird das Ziel der Nachverdichtung in den Innenbereichen verfolgt, um vorhandene Baulücken zu schließen und die vorhandene Infrastruktur bedarfsgerecht auszulasten und zum anderen bedingen die Bebauungsplanverfahren eine gewisse Planungs- und Umsetzungszeit. Hierbei sind die verschiedensten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Städtische Grundstücke werden durch das Amt Wirtschaftsförderung und Liegenschaften veräußert. Die Stadt Bretten verkauft ihre Wohnbauplätze nach sozial-orientierten Vergabekriterien. In den Stadtteilen wird außerdem der jeweilige Ortschaftsrat in die Entscheidungen miteinbezogen. Junge Familien mit Kindern oder junge Paare, die weder ein eigenes Haus noch eine Eigentumswohnung besitzen, ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Bretten haben und für den Eigenbedarf bauen, werden bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken bevorzugt berücksichtigt. Für Familien mit Kindern stellt die Stadt Bretten teilweise eine besondere Familienförderung bereit, durch die der Kaufpreis reduziert und jungen Familien das Bauen erleichtert wird.

Bei Zuteilung eines Wohnbaugrundstücks wird dem Käufer die Verpflichtung auferlegt, das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags bzw. nach Fertigstellung der Erschließung des Baugebietes zu bebauen, das Wohnhaus bezugsfertig herzustellen und für den Eigenbedarf zu nutzen.

Ihr Ansprechpartner:

  • Amt Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
  • Frau Brockmann
  • 07252 921 234

Die Beratung von Kaufinteressenten und Bauplatzkäufern, aber auch Architekten, Planern und Bauträgern, wird in Bretten groß geschrieben. Wir erläutern Ihnen gerne die Bauplatzeigenschaften und informieren Sie über die Art und Weise, in der ein Grundstück bebaut werden kann und darf. Fragen zur Bebaubarkeit der Bauplätze und zu Bebauungsplänen beantwortet das Amt Stadtentwicklung und Baurecht.

Ihre Ansprechpartner:

  • Amt Stadtentwicklung und Baurecht
  • Frau Hausner (Kernstadt Bretten)
  • 07252 921 611
  • Amt Stadtentwicklung und Baurecht
  • Herr Oechsner (Bauerbach, Büchig, Dürrenbüchig, Gölshausen, Neibsheim, Außenbereich)
  • 07252 921 613
  • Amt Stadtentwicklung und Baurecht
  • Herr Lott (Diedelsheim, Rinklingen, Ruit, Sprantal, Außenbereich)
  • 07252 921 614

Bei Interesse an einem Bauplatz erhalten Sie den dafür rechtsgültigen Bebauungsplan über das Bürgerbüro Bauen des Amtes Stadtentwicklung und Baurecht.

Damit Sie sich ein umfangreiches Bild Ihres künftigen Wohnortes machen können, informieren wir Sie auch gerne auch über die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen und das intakte und vielseitige Vereinsleben in Bretten. Was immer Sie für Ihre Kaufentscheidung über die Stadt Bretten wissen möchten, sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft und helfen Ihnen weiter!