Kommunale Wärmeplanung

Offenlage der vorläufigen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung

Die Stadt Bretten ist als Große Kreisstadt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis Ende 2023 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategisch unverbindliche Fachplanung und umfasst einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Bretten bis 2035.

Die kommunale Wärmeplanung wird in Bretten gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. In enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Stadtwerken Bretten und der Umwelt- und Energieagentur sowie weiteren Akteuren wird aktuell der Energieplan erarbeitet, so dass nun die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgen kann. Die vorläufigen Ergebnisse und Maßnahmen können vom 17.11.2023 bis zum 01.12.2023 anhand einer Dokumentation auf dieser Seite eingesehen werden. Weiterhin sind in diesem Zeitraum die Unterlagen im Technischen Rathaus Bretten beim Amt Stadtentwicklung und Baurecht, Hermann-Beuttenmüller-Straße 6, 75015 Bretten, vor dem Zimmer 213, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Äußerungen, Hinweise und Anregungen dazu können per E-Mail an bauleitplanung@bretten.de oder schriftlich per Post an das Amt Stadtentwicklung und Baurecht, Hermann-Beuttenmüller-Straße 6, 75015 Bretten, unter dem Stichwort „Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingereicht werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesammelt und im Anschluss bearbeitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung für das oben aufgeführte Verfahren unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Verfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Stadt Bretten http://www.bretten.de/datenschutzerklaerung verwiesen.

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