Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bretten (Baden-Württemberg) ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite bretten.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht-Text-Inhalte auf allen Seiten der Webseite der Stadt Bretten sind nicht mit einem Text versehen, der sie aussagekräftig beschreibt und den sich blinde Nutzer/innen mit einem Screenreader vorlesen lassen können, um auf diese Weise die Inhalte, die keine Texte sind, wahrzunehmen.

Videos

Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel anzubieten.

Bilder

Auf unserer Internetseite sind Bilder und Grafiken eingebunden, denen eventuell keine Alternativtexte zugeordnet wurden.

PDF-Dateien

Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nur teilweise barrierefrei sind. Die PDF-Dateien werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinie für Barrierefreiheit überarbeitet.

Startseite

Auf der Startseite sind keine Überschriften vorhanden, die von blinden Nutzern sinnvoll für eine schnelle Navigation durch die angebotenen Themen genutzt werden könnten.

Grafiken am Seitenende auf allen Seiten

Das auf allen Seiten befindliche grafische Bedienelement am Seitenende beschreibt nicht das Ziel und den Zweck. Screenreader lesen bei dem Bild nur kryptischen Text und Zahlen vor.

Die Information, dass der Link auf „service-bw“ führt, steht blinden Anwendern somit nicht unmittelbar zur Verfügung.

Tabellen

Auch Tabellen auf unserer Webseite sind teilweise für blinde und sehbehinderte Menschen nicht wahrnehmbar.

Farben

Teilweise sind die Farbkontraste und Schriftgrößen für sehbehinderte Nutzer/-innen nicht geeignet, wie etwa auf der Seite der Schulanmeldungen.

Tastatur

Das Hauptmenü (Hamburger-Icon) lässt sich für Tastaturnutzer zwar öffnen, die Untermenüpunkte darunter lassen sich aber nicht mehr bedienen, weil deren Elemente nicht fokussiert werden können. Dies gilt auch für das Schließen-Kreuz, weshalb die fehlende Tastaturbedienung auch in eine sogenannte Tastaturfalle führt (siehe nachfolgende Anforderung).

Auf allen Seiten: Sobald der Tastaturnutzer das Hauptmenü (Hamburger-Icon) öffnet, lässt sich der Tastaturfokus nicht mehr bewegen. Der Nutzer muss zwingend die Maus einsetzen oder die Seite komplett neu laden, um danach den Tastaturfokus wieder bewegen zu können.

Fokus-Reihenfolge

Die Fokusreihenfolge für das Hauptmenü (Hamburger-Icon) ist nicht sinnvoll, da dieses Element erst hinter den beiden Karussellen ausgewählt werden kann. Das entspricht ca. Position 30 in der Fokusreihenfolge. Dieses Verhalten ist für Tastaturnutzer nicht erwartungskonform.

Die meisten Bedienelemente auf allen Seiten haben bei einer Fokussierung keinen sichtbaren Fokusrahmen. Tastaturnutzer, die sich visuell am Fokusrahmen orientieren müssen, können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung. Zum Beispiel sind fast alle Elemente in den beiden Karussellen sowie alle grafischen Bedienelemente ohne erkennbaren Fokusrahmen.

Anforderungen Syntaxanalyse

Auf allen Seiten der Webseite gibt es Fehler in den Quellcodes.

Gebärdensprache § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden

Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO

Das Dokument WF_GESAMTDATEN_Info HP.pdf auf der Seite https://www.bretten.de/content/schulanmeldung-20212022 wurde mit dem PDF- Accessibility-Checker (PAC) geprüft. Die Strukturebene des PDFs fehlt oder ist fehlerhaft.

Erklärung zur Barrierefreiheit, §§ 3 - 8 und Anlage 1 L-BGG-DVO

Auf der Webseite ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden.

Ratsinformationssystem

Auf unserer Internetseite ist ein Ratsinformationssystem integriert. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Mai 2021 erstellt und am 29.10.2021 zuletzt aktualisiert.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Sie auf unserer Internetseite auf Inhalte gestoßen, die:

  1. schwer zugänglich sind
  2. die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  3. oder die inhaltlich für Sie nicht klar sind

Dann schreiben Sie uns unter presse@bretten.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Wenn wir Ihre Anfrage nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, können Sie sich an die Landes-Behindertenbeauftragte wenden.

  • Stephanie Aeffner , Landes-Behindertenbeauftragte
    • Else-Josenhans-Straße 6
    • 70173 Stuttgart
  • Poststelle@bfbmb.bwl.de
  • (07 11) 2 79 33 60

Kontakt

  • Marcel Winter
  • Stadtverwaltung Bretten
  • 75015 Bretten
  • presse@bretten.de
  • 07252 921 105