
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum. Mit dem Entwicklungsprogramm soll die innerörtliche Entwicklung gestärkt werden, um die ländlichen Gemeinden und ihre Ortskerne attraktiv zu halten und insbesondere neuen Flächenverbrauch im Außenbereich zu vermeiden. Darüber hinaus wird mit dem Förderprogramm die Wohn- und Lebensqualität verbessert, die Wirtschaft gestärkt, die Infrastruktur in den ländlichen Gemeinden vorangebracht und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Im Rahmen des Förderprogramms werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.
Im Förderschwerpunkt Wohnen bietet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die Möglichkeit, Zuschüsse für die Umnutzung leerstehender oder ehemalig landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnzwecken, für umfassende Wohnungsmodernisierungen oder für Baulückenschließungen zu erhalten. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert.
Es ist außerdem möglich, neben eigengenutzten Wohnprojekten auch eine Förderung für die Umnutzung bzw. die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen zur Fremdvermietung zu erhalten.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien und kleinere Handwerksbetriebe. Aber auch Arztpraxen und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich können zur Grundversorgung zählen.
Zudem haben Unternehmen im Förderschwerpunkt Arbeiten die Möglichkeit, eine Förderung für Maßnahmen zu erhalten, welche die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen zum Ziel haben.
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z. B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Sofern Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung Bretten in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe, das Verfahren zur Antragstellung und Antragsformulare finden Sie hier.
- Alisa Oehlbach
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- Untere Kirchgasse 9
- 75015 Bretten
- 07252/921 - 240
- alisa.oehlbach@bretten.de