Einzelhandelskonzept

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. März 2011 das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Bretten zur Thematik der Einzelhandelssteuerung und -entwicklung beschlossen. Basierend auf einem, in einem Jahr intensiver Arbeit und enger Abstimmung zwischen allen relevanten Akteuren, durch das Büro Dr. Acocella erarbeiteten Gutachten ist jetzt eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadt- und Einzelhandelsentwicklung verabschiedet worden. Die Stadt Bretten möchte eine positive Entwicklung der örtlichen Einzelhandelsstruktur unterstützen und soweit möglich steuern, eine umfassende Einzelhandelskonzeption bietet dafür die Grundlage sowie die Sicherheit für erforderliche Entscheidungen.

Die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde durch eine Arbeitsgruppe Einzelhandel begleitet. Im Rahmen von drei Veranstaltungen haben Vertreter der Vereinigung Brettener Unternehmen e.V. (VBU), Mitarbeiter der Verwaltung und des Büros Dr. Acocella wesentliche Themen der Einzelhandelsentwicklung in Bretten diskutiert. Als ein erstes Ergebnis der Zusammenkünfte der Projekt begleitenden Arbeitsgruppe wurde die Bildung einer Koordinierungsrunde mit regelmäßigen Arbeitstreffen vereinbart. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände sowie der Nachbarkommunen an der Aufstellung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes erfolgte zu dem vom Gemeinderat gebilligten Konzeptentwurf im Oktober / November 2010. Insbesondere auch seitens der Öffentlichkeit wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Einsicht in das offen liegende Konzept genommen. Die abgegebenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen wurden behandelt und sind teilweise in die Endfassung des Konzeptes eingeflossen.

Das Einzelhandelskonzept umfasst neben Schlussfolgerungen für die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten auch die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches, in dem sich vorrangig neue großflächige Einzelhandelsbetriebe mit den für eine Innenstadt wichtigen Sortimenten ansiedeln sollen. Dieses Areal umfasst im Wesentlichen die Fußgängerzone, aber auch das Sporgassenareals (Hauptzentrum), genauso wie den Bereich der westlichen Melanchthonstraße (Nebenzentrum). In dem vorliegenden Konzept finden sich auch Vorschläge für die Weiterentwicklung der anderen Brettener Einzelhandelsstandorte. Ein wichtiges Thema der Untersuchungen ist auch die Definition einer Brettener Sortimentsliste.

Relevante Handlungsfelder, die sich für die Stadt Bretten in der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes ergeben, sind die Entwicklung des Sporgassenareals, der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung eines Ladenflächenmanagements und der Erhalt und die vorsichtige Weiterentwicklung der Nahversorgungsfunktion in den Stadtteilen. Ein wesentlicher Aspekt für die langfristige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung ist die Verankerung des Konzeptes bei der bauplanungsrechtlichen Steuerung der bestehenden Einzelhandelsstandorte sowie von Gewerbeflächen im Brettener Stadtgebiet.

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