Förderprogramm Einzelhandel

Das Förderprogramm Einzelhandel ist ein wesentlicher Baustein des Leerstandsmanagements der Stadt Bretten. 

Aufgrund der allgemein angespannten Situation im Einzelhandel, die sich insbesondere dadurch zeigt, dass immer mehr Geschäfte geschlossen werden und für immer längere Zeiträume leer stehen, soll mit Hilfe des Förderprogramms ein finanzieller Beitrag sowohl zur Beseitigung als auch zur Vermeidung von Leerstand geleistet werden. Das Förderprogramm leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt
Neben der Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche der Kernstadt ist auch die Erhaltung der Grundversorgung in den Stadtteilen von großer Bedeutung. Die Nahversorgung in den Stadtteilen ist seit einigen Jahren durch Geschäftsaufgaben gefährdet. 
Das Förderprogramm unterstützt daher

  • • die Neueröffnung/ Neuansiedlung sowie die Fortführung von Einzelhandelsbetrieben (Bestandssicherung) innerhalb des Geltungsbereiches in der Kernstadt
  • • die Neueröffnung/ Neuansiedlung sowie die Fortführung von Einzelhandelsbetrieben (Bestandssicherung) und Gastronomiebetrieben in den Stadtteilen

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem der Abschluss eines Mietvertrages über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren sowie die Lage des Betriebes innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches bzw. in den Stadtteilen der Stadt Bretten. 

Die Mieter können dann über einen Zeitraum von drei Jahren in Form eines finanziellen Zuschusses unterstützt werden. Die Höhe des Zuschusses ist dabei abhängig von der Verkaufsfläche und variiert von 1.500 Euro/ Jahr bei einer Fläche von weniger als 50 m² bis zu 4.000 Euro/ Jahr bei einer Fläche von mehr als 200 m².

Aktuelles: Förderprogramm Einzelhandel bis zum 31.12.2027 verlängert  

In seiner Sitzung vom 17.12.2024 hat der Gemeinderat die Fortführung des  Förderprogramms bis zum 31.12.2027 beschlossen.

Ihre Ansprechpartner:

Amt Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

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