Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 den Lärmaktionsplan der Stadt Bretten, 4. Stufe beschlossen.
Ziel des Lärmaktionsplans ist es, die Bevölkerung besser vor übermäßigem Verkehrslärm zu schützen und die Lebensqualität in besonders belasteten Bereichen der Stadt nachhaltig zu verbessern.
Grundlage des Lärmaktionsplans sind europaweite Vorgaben sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Städte und Gemeinden sind verpflichtet zu prüfen, wo Menschen durch Straßenverkehrslärm besonders belastet sind und welche Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden können.
Warum ist der Lärmaktionsplan wichtig?
Verkehrslärm kann die Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität deutlich mindern. Besonders betroffen sind Menschen, die an stark befahrenen Straßen wohnen. Die Untersuchungen im Rahmen des Lärmaktionsplans haben gezeigt, dass auch in Bretten Bürgerinnen und Bürger hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind.
Mit dem beschlossenen Lärmaktionsplan verfolgt die Stadt Bretten daher das Ziel:
- die gesetzlichen Anforderungen zum Lärmschutz umzusetzen,
- den Verkehrslärm zu reduzieren,
- Wohngebiete lebenswerter zu machen,
- und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen
Welche Bereiche sind betroffen?
Untersucht wurden insbesondere stark befahrene Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet und in den Stadtteilen. Dazu zählen unter anderem Abschnitte der Bundesstraßen B35, B293 und B294 sowie mehrere innerörtliche Straßen mit hoher Verkehrsbelastung.
Welche Maßnahmen wurden beschlossen?
Die zentrale, kurzfristig umsetzbare Maßnahme des Lärmaktionsplans ist die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf bestimmten Straßenabschnitten. Die Stadt Bretten setzt sich bei den übergeordneten Straßenbaulastträgern dafür ein, dass die Geschwindigkeitsreduzierungen nur als Sofortmaßnahme verstanden werden und das Ziel sein muss, die Infrastruktur in geeigneter Weise zu ertüchtigen.
Beschlossen wurden unter anderem folgende notwendige Maßnahmen:
- Tempo 70 auf einzelnen außerörtlichen Strecken,
- Tempo 30 in verschiedenen innerörtlichen Bereichen,
- teilweise auch nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats kann die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen nun schrittweise erfolgen. Dazu gehören unter anderem verkehrsrechtliche Anordnungen und die entsprechende Beschilderung der betroffenen Straßenabschnitte.
Die Stadt Bretten bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich im Rahmen der Beteiligung mit Anregungen und Hinweisen eingebracht haben.
Bei Fragen zum Lärmaktionsplan können Sie sich gerne an bauleitplanung@bretten.de wenden.
