Bebauungspläne

Auszug B-Plan

Für Teile des Flächennutzungsplanes kann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen. Bebauungspläne regeln dann die Zulässigkeit von Bauvorhaben, wenn die Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. In diesen Gebieten wurden von der Gemeinde die städtebaulichen Ziele definiert, welche sich in den Festsetzungen des Bebauungsplanes niederschlagen. Zusammenfassend regelt ein Bebauungsplan die Art und Weise der möglichen Bebauung und die Nutzung der von Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Der Bebauungsplan besteht zumeist aus der Planzeichnung (Rechtsplan) und einem Textteil (schriftliche Festsetzungen und Begründung). Die Planzeichen sind nach der Planzeichenverordnung normiert, um die allgemeine Lesbarkeit zu gewährleisten. Die im Textteil enthaltenen schriftlichen Festsetzungen erfolgen auf Grundlage des Festsetzungskatalogs im Baugesetzbuch.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes findet in einem normierten Verfahren statt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Zudem soll die umfassende Beteiligung aller Betroffener und der Öffentlichkeit sichergestellt werden.

In der Stadt Bretten gibt es etwa 130 Bebauungspläne, die teilweise mehrfach geändert wurden. Ziel ist es, für besonders sensible und konfliktreiche Bereiche im Stadtgebiet Bebauungspläne aufzustellen, die einheitliche und klare Regeln der Bebauung schaffen. Zudem ändern sich die Ansprüche an den Raum und erfordern Änderungen in bestehenden Bebauungsplänen. Auch die Schaffung neuer Baugebiete kann nur durch das Aufstellen eines Bebauungsplanes ermöglicht werden.

Mit der Novelle des Baugesetzbuchs von Mai 2017 wurden die Kommunen aufgefordert, ihre rechtsverbindlichen Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen in das Internet einzustellen. Nachfolgend finden Sie für die Kernstadt und für jeden Ortsteil einen Übersichtsplan der bestehenden Bebauungspläne. Die ab Mai 2017 als Satzung beschlossenen Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen können ebenfalls nachfolgend abgerufen werden. Neben den rechtskräftigen Bebauungsplänen gibt es auch in Aufstellung befindliche Bebauungspläne, die noch nicht zur Rechtskraft erlangt sind, sowie Baufluchtenpläne. Die Baufluchtenpläne haben ihre gesetzliche Grundlage vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzbuches und gelten teilweise als übergeleitete Bebauungspläne fort. Eine Übersicht der bestehenden Baufluchtenpläne in den Ortsteilen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Zu beachten ist, dass in diesen Übersichtsplänen einzelne Baufluchtenpläne bisher noch nicht eingepflegt sind.

Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder Baufluchtenplanes liegen, werden im Innenbereich nach §34 BauGB und im Außenbereich nach §35 BauGB beurteilt.

Für verbindliche Auskünfte über bestehende rechtsverbindliche Bebauungspläne und Baufluchtenpläne bzw. über Beurteilungsgrundlagen bei Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Ihre Ansprechpartner:

  • Frau Hausner (Kernstadt Bretten, auch Altstadtsatzung)
  • 07252 921 610
  • Herr Ranoarivony
  • 07252 921 611
  • Herr Oechsner (Bauerbach, Büchig, Neibsheim, Dürrenbüchig, Gölshausen, Außenbereich, Gartenhausgebiete)
  • 07252 921 613
  • Herr Heyer (Diedelsheim, Rinklingen, Ruit, Sprantal, Außenbereich, Gartenhausgebiete)
  • 07252 921 614

Alle Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen der Stadt Bretten sind auf dem Bürgerportal des Landkreises Karlsruhe unter folgendem Link einzusehen:

https://geoportal.landkreis-karlsruhe.de/kreiskarte/synserver?project=GDI-KA&client=flex

Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen (seit Mai 2017)

Übersicht der vorhandenen Bebauungspläne

Übersicht der vorhandenen Baufluchtenpläne (nicht abschließend)