Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein  Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum. Mit dem Entwicklungsprogramm soll die innerörtliche Entwicklung gestärkt werden, um die ländlichen Gemeinden und ihre Ortskerne attraktiv zu halten und insbesondere neuen Flächenverbrauch im Außenbereich zu vermeiden. Darüber hinaus wird mit dem Förderprogramm die Wohn- und Lebensqualität verbessert, die Wirtschaft gestärkt, die Infrastruktur in den ländlichen Gemeinden vorangebracht und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.

Im Rahmen des Förderprogramms werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.

Bei der Förderung von Unternehmen handelt es sich meist um Investitionen in die Erweiterung mittelständischer Betriebe, welche die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zum Ziel haben. Der Regelfördersatz beträgt 10 %, der maximale Zuschussbetrag ist auf 200.000 Euro pro Projekt begrenzt.

Bei den privaten Projekten handelt es sich vor allem um die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnraum, die Modernisierung von Wohnungen oder den Neubau von Wohnungen in Baulücken. Die Förderung beläuft sich auf 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Da die Umnutzung von Gebäuden Flächen einspart und stärker zu einer Erhaltung des historischen Ortsbildes beiträgt als eine Modernisierung oder ein Neubau, werden derartige Projekte mit bis zu 50.000 Euro gefördert, während für Modernisierungen und Baulückenschließungen maximal 20.000 Euro an Zuschussmitteln gewährt werden.

Ein allgemeines Hinweisblatt mit weiteren Informationen über das Förderprogramm und die Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie  unten aufgelistet. Sie erhalten die Antragsformulare zudem während der Öffnungszeiten des Rathauses im Amt Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Zimmer 422. Außerdem können die Antragsformulare über den Internetauftritt der Regierungspräsidien heruntergeladen werden.

Sofern Sie beabsichtigen im Jahr 2022 eine förderfähige Maßnahme durchzuführen stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen rund um die Antragstellung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

 

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