Vergnügungsstättenkonzept

Auszug Vergnügungsstättenkonzept

Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Bretten

Nach der Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08. Juni 2011 den zweiten Teil des aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Bretten, das Vergnügungsstättenkonzept. Grund für die Inangriffnahme dieses Konzeptes war die sich in Bretten wie in anderen Kommunen zunehmende Häufung der Bauanträge für die Errichtung von Spielhallen und Wettbüros. Erarbeitet durch das Büro Dr. Acocella und eingehend in den kommunalen Gremien diskutiert, dient das vorliegende Konzept als Leitlinie für die zukünftige Auseinandersetzung mit der Thematik der Vergnügungsstätten und ist Grundlage für bauleitplanerische Entscheidungen.

In seinem zentralen Teil erfasst und analysiert das Vergnügungsstättenkonzept die Brettener Innenstadt, die Brettener Gewerbegebiete sowie die gemischten Bauflächen in den Stadtteilen und der Kernstadt hinsichtlich ihrer Eignung oder Nichteignung für die (weitere) Ansiedlung von Vergnügungsstätten, vorrangig unter städtebaulichen Aspekten. Im Ergebnis gibt das Gutachten dezidierte Empfehlungen für die Steuerung der Vergnügungsstättenentwicklung an den einzelnen Standorten ab. Aufgabe der Verwaltung ist es nun, diese bauleitplanerisch umzusetzen.

Ihr Ansprechpartner:

  • Cornelia Hausner
  • 07252 921 610

Entwicklungskonzept für die Stadt Bretten Teil II: Vergnügungsstättenkonzept