Bebauungspläne im Verfahren

Öffentliche Auslegung

In der Regel unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplanverfahren. In der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt des Aufstellungsprozesses (Vorentwurf) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. Es soll Gelegenheit gegeben werden, sich damit in einer frühen Planungsphase in den Planungsprozess einzubringen und Stellungnahmen sowie Anregungen einzubringen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stellt die letzte Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Sie ist der entscheidenste Verfahrensschritt und ermöglicht der Öffentlichkeit, den zu diesem Zeitpunkt nahezu vollständigen Plan einzusehen und erneut Stellungnahmen einzubringen.

Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von der Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegt der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich der städtebaulichen Begründung sowie ggf. mit weiteren ergänzenden abwägungserheblichen Unterlagen öffentlich aus. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, Ihre Anregungen zu diesen Bebauungsplänen fristgerecht zu äußern. Die öffentliche Auslegung wird mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Bretten). Die entsprechenden Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung können nachfolgend auf dieser Internetseite eingesehen werden. Es besteht daneben auch die Möglichkeit, persönlich im Technischen Rathaus der Stadt Bretten vorbei zu kommen und sich dort über die Planung zu informieren bzw. persönlich eine Stellungnahme abzugeben.

Bebauungsplan "Rechbergklinik Bretten / Wohnen, 1. Änderung und Erweiterung" Gemarkung Bretten

Sicherung der Bauleitplanung Bebauungsplan "Ölmühle" Gemarkung Bretten (Anordnung Veränderungssperre)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Unifranck, 6. Änderung" Gemarkung Bretten (Aufstellungsbeschluss)

Bebauungsplan "Beim Weiherbrunnen, 1. Änderung und Erweiterung" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Bauerbach