Ummeldungen

Hauptamt
Bürgerservice
 
Rathaus, Zimmer 231
Telefon 07252 / 921 - 180
Fax 07252 / 921 - 188


Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis oder Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung

Für die Ummeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Familie (Ehegatten mit minderjährige Kinder), die gemeinsam umzieht, kann die Ummeldung von einem Meldepflichtigen durchführen lassen. Dieser eine Meldepflichtige hat die Ausweisdokumente sowie ggf. Geburtsurkunden der umzumeldenden Personen bei der Ummeldung vorzulegen. Die Ummeldung ist innerhalb zwei Wochen nach dem Umzug vorzunehmen.