Entscheidungen im Gemeinderat

Entscheidungen in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.01.2015
 
  1. Der Gemeinderat stimmt ohne Gegenstimme der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der/des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) der Stadt Bretten zur Neubesetzung am 1. Juli 2015 zu.

    1. Der Grundsatzbeschluss zum Standort einer Moschee im Anschluss an die alte Trafostation an der Pforzheimer Straße vom 25. Februar 2014 wurde mit einer Mehrheit von 15 Ja-Stimmen zu 12 Nein-Stimmen aufgehoben. 
    2. Mit einer Gemeinderatsmehrheit von 15 zu 12 Stimmen wird der DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Bretten e.V. ein maximal 3.000 m² großes Grundstück am Standort nördlich der Hermann-Beuttenmüller-Straße 6 angeboten.

  2. Der Gemeinderat nimmt zustimmend vom Jahresbericht der Schulsozialarbeit 2013/2014 Kenntnis.

  3. Alle Stadträtinnen und Stadträte beschließen gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes und zum Erlass von örtlichen Bauvorschriften für das im beiliegenden Abgrenzungsplan dargestellte Gebiet der Gemarkung Büchig auf der Grundlage der im Sachverhalt dargestellten Zielsetzungen. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften trägt die Bezeichnung „Neibsheimer Weg, II. Abschnitt“.

    1. Der Gemeinderat nimmt einstimmig die während der öffentlichen Auslegung seitens der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Interessenverbänden abgegebenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt diese.   
    2. Der Bebauungsplan „Am Knittlinger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird ohne Gegenstimme in der vorliegenden Fassung gem. § 10 BauGB. § 74 LBO und § 4 GemO als Satzung beschlossen.

  4. Alle Stadträtinnen und Stadträte billigen die vorgelegte Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße im Abschnitt zwischen der Eppinger und Lortzingstraße.

  5. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe der Bauarbeiten zur energetischen Sanierung der Beleuchtung der Grund- und Werkrealschule Schillerschule an die Firma Sauter aus Bretten zum Angebotspreis in Höhe von 187.685,47 EUR zu.

  6. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüros Weber, Pforzheim nach den §§ 41 - 44 und Anlage 12 HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung für die Kanalsanierungen 2015 in der Kernstadt Bretten durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten ohne Gegenstimme zu.

  7. Das Büro Harrer-Ingenieure aus Karlsruhe wird einstimmig nach den §§ 33 ff und Anlage 10 HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 3-9 einschließlich Bauüberwachung, jedoch zunächst im Rahmen der stufenweisen Beauftragung mit der Leistungsphase 3 einschließlich detaillierter Kostenberechnung, für die Sanierung des Rathauses in Bretten beauftragt.