Anmeldepflicht für Kampfhunde

Kampfhunde sind Hunde bei welchen aufgrund Rassespezifischer Merkmale von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist. In Baden Württemberg gelten Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, grundsätzlich als Kampfhund.
Die Anmeldepflicht für Kampfhunde besteht seit Inkrafttreten der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH). Anträge sind beim Ordnungsamt erhältlich. Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, die älter als 6 Monate sind, sowie gefährliche Hunde sind stets sicher an der Leine zu führen. Zudem ist das Tragen eines das Beißen verhindernden Maulkorbs für Kampfhunde, ab dem 6. Lebensmonat, und gefährliche Hunde, außerhalb des befriedeten Besitztums, Pflicht.
Wer seinen Kampfhund nicht beim Ordnungsamt anmeldet, ihm außerhalb des befriedeten Besitztums keinen Maulkorb anlegt und nicht sicher an der Leine führt, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld hierfür kann bis zu 5.000,- EUR betragen.