Anträge für das ELR-Programm in allen Brettener Stadtteilen möglich

Bei der Ortsbegehung in Diedelsheim

Die Stadt Bretten hat im Zusammenhang mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) eine wichtige positive Rückmeldung erhalten: Der Stadtteil Diedelsheim wird künftig wieder als ländlich geprägt im Sinne der ELR-Richtlinien eingestuft. Damit eröffnen sich neue Fördermöglichkeiten für Projekte vor Ort. Dies stellt einen echten Mehrwert für alle Bürgerinnen und Bürger dar, denn die Einstufung stärkt die Entwicklung des Stadtteils nachhaltig, unterstützt Investitionen in Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur und trägt dazu bei, die Lebensqualität in Diedelsheim langfristig weiter zu verbessern.

Hintergrund ist, dass Diedelsheim im Jahr 2016 auf Grundlage des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum nicht mehr als ländlich geprägt bewertet wurde und seither von der Antragstellung im ELR ausgeschlossen war. Entsprechend konnten in den vergangenen Jahren keine Förderanträge gestellt werden.

Zu Beginn dieses Jahres hat das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften eine Bürgeranregung aufgegriffen und beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine erneute Prüfung der Einstufung angestoßen.

Im Rahmen dieses Verfahrens fand Ende März eine umfassend vorbereitete Vor-Ort-Begehung mit Vertreterinnen und Vertretern des Regierungspräsidiums, Oberbürgermeister Nico Morast, Ortsvorsteher Martin Kern sowie Mitarbeitenden des Amts für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften statt. Dabei wurden insbesondere der Ortskern sowie verschiedene Gebäude in Augenschein genommen.

Mit Datum vom 5. Mai ging nun die für Bretten-Diedelsheim gute Nachricht vom Regierungspräsidium bei der Stadtverwaltung ein: Brettens größter Stadtteil Diedelsheim wird wieder in die ELR-Förderkulisse aufgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Diedelsheim weiterhin als ländlich geprägt angesehen werden kann. Maßgeblich hierfür sind insbesondere die noch vorhandene Ortskernstruktur sowie bereits in der Vergangenheit bewilligte ELR-Fördermaßnahmen.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass die unmittelbare räumliche Nähe zur Kernstadt eine besondere Herausforderung darstellt, da Diedelsheim inzwischen nahezu baulich mit dieser zusammengewachsen ist. Vor dem Hintergrund der derzeit auf Landesebene laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) ist zudem davon auszugehen, dass es künftig Anpassungen bei der ELR-Förderkulisse geben könnte. Konkrete Auswirkungen auf die Stadt Bretten sind derzeit jedoch noch nicht abschließend absehbar.

Fünf ELR-Projekte im Programmjahr 2026 gefördert

Im Programmjahr 2026 unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum insgesamt fünf Projekte in Bretten mit Fördermitteln in Höhe von 311.040 Euro.

Die Förderung konzentriert sich auf die Bereiche Innenentwicklung und Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel des Programms ist es, die Lebensqualität im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken und die Ortskerne zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

In mehreren Stadtteilen konnten Projekte erfolgreich in die Programmentscheidung aufgenommen werden: In Rinklingen wird als kommunales Vorhaben der Umbau eines Nebengebäudes der Schulturnhalle zu einem Gemeindesaal gefördert. Damit entsteht ein zentraler Treffpunkt für Veranstaltungen und das gesellschaftliche Leben vor Ort. In Büchig werden Maßnahmen zur Innenentwicklung unterstützt, darunter die Umnutzung einer ehemaligen Scheune zu zwei Mietwohnungen sowie zu einer Kaffeerösterei. Darüber hinaus wird der Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus gefördert. In Sprantal wird die umfassende Modernisierung einer Wohnung bezuschusst und damit ein Beitrag zur zeitgemäßen Weiterentwicklung des Wohnraums geleistet.

„Ich freue mich sehr, dass mit der Wiederaufnahme von Diedelsheim wieder alle Brettener Stadtteile von der tollen ELR-Förderung profitieren können. Das Förderprogramm bring einen echten Mehrwert für unsere Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen mit sich“, stellt Oberbürgermeister Nico Morast fest. Grundsätzlich haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen des ELR Förderanträge zu stellen. Unterstützt werden unter anderem die Umnutzung leerstehender oder ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken sowie umfassende Modernisierungen im Ortskern.

Für das Programmjahr 2027 liegen derzeit noch keine Antragsunterlagen vor. Über die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und die damit verbundenen Antragsmöglichkeiten informieren wir zu gegebener Zeit.

Ihre Stadtverwaltung berät interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer gerne. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Bretten, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften. Ansprechpartnerinnen sind Alisa Oehlbach Tel.: 07252/921-240, alisa.oehlbach@bretten.de und Lucia Martin Tel.: 07252/921-232, lucia.martin@bretten.de.

veröffentlicht am 12.05.2026