Grundbucheinsichtsstelle nur eingeschränkt besetzt

Die Grundbucheinsichtsstelle ist derzeit krankheitsbedingt nur eingeschränkt besetzt. Die Grundbucheinsichtsstelle wurde 2018 in Bretten in Form einer Teilzeitstelle eingerichtet und ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger.   

In der Grundbucheinsichtsstelle ist es Bürgerinnen und Bürgern bei berechtigtem Interesse möglich, die Grundbücher einzusehen (gebührenfrei) und Ausdrucke aus dem Grundbuch zu erhalten (gebührenpflichtig).

Außerdem kann bei der Grundbucheinsichtsstelle eine offizielle Unterschriftsbeglaubigung erfolgen. Diese ist unter anderem bei Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen, Anmeldungen in Vereinsregistern, Erbausschlagungen usw. vonnöten.

Sie finden die Grundbucheinsichtsstelle im Technischen Rathaus in der Hermann-Beuttenmüller-Str. 6 im 2. OG. 

Die Grundbucheinsichtsstelle ist derzeit aufgrund eines Krankheitsfalls nur eingeschränkt besetzt. Termine sind nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Terminvereinbarungen können bevorzugt per E-Mail oder per Telefon gemacht werden. Einfache Auskünfte können per E-Mail angefragt werden.  

Kontakt:
E-Mail: grundbucheinsichtsstelle@bretten.de
Telefon: 07252/921-350 (Donnerstags 9-12 Uhr)

Information:
Zur Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch sowie für Beratungsleistungen ist die Grundbucheinsichtsstelle nicht berechtigt. Hierfür ist das Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt, Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn zuständig.

Auch die Einsichtnahme in die Grundakten ist nur über das Grundbuchamt (Amtsgericht Maulbronn) oder direkt beim Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim möglich.

Veröffentlicht am 23.11.2023