Regierungspräsidium bestätigt Gesetzmäßigkeit des Brettener Haushalts 2023

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushalt der Stadt Bretten für das Jahr 2023 und die damit verbundene Kreditermächtigung in Höhe von 4,1 Millionen Euro genehmigt. Zwar gelingt es in diesem Jahr nicht, den Ressourcenverbrauch vollständig zu erwirtschaften – der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt liegt bei 1,173 Millionen Euro. Dieser kann jedoch durch eine Rücklagenentnahme aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse vergangener Jahre ausgeglichen werden. Im Zeitraum 2024 bis 2026 sollen wieder positive Gesamtergebnisse erwirtschaftet werden. 

Im Finanzhaushalt 2023 wird mit einem Zahlungsmittelüberschuss von rund 3,4 Millionen Euro geplant, der für die ordentliche Schuldentilgung von 1,411 Millionen Euro ausreicht. Die gesamten Investitionen für das laufende Haushaltsjahr werden voraussichtlich bei rund 15,6 Millionen Euro liegen. 

„Die bislang durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden ausdrücklich begrüßt. Die Stadt bleibt weiterhin aufgefordert, den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen“, heißt es im Schreiben des Regierungspräsidiums. Genehmigt wurde von der Aufsichtsbehörde gleichermaßen auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. 

Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff zeigte sich erfreut über die positiven Nachrichten aus Karlsruhe. „Das zeigt, dass wir als Verwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat gute Arbeit geleistet haben“, so Wolff. Es sei in diesen wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeiten keine Selbstverständlichkeit mehr, auf Anhieb einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, der noch dazu von allen Mitgliedern des Gemeinderats mitgetragen werde. 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind noch bis Freitag, 5. Mai, offengelegt und online einsehbar. Nach diesem Zeitraum kann der Haushalt für das Jahr 2023 in Vollzug gehen.

Veröffentlicht am 25.04.2023