Abholdienste im Einzelhandel in Baden-Württemberg ab 11. Januar wieder möglich/Private Treffen stärker beschränkt

Bund und Länder haben sich heute auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar geeinigt. Für Baden-Württemberg gelten ab Montag außerdem folgende Maßnahmen, die auch Abholdienste im Einzelhandel wieder erlauben. Die Details werden in den kommenden Tagen in die neue Corona-Verordnung eingearbeitet.
Hier nun die wichtigsten Informationen in Kürze:

Dateianhänge