Keine Elternbeiträge für Kindergarten und Grundschulbetreuung im Mai

In Abstimmung aller Kindergartenträger in Bretten werden die Kindergartenbeiträge auch für Mai ausgesetzt. Die Entscheidung fiel einstimmig und wird in allen Einrichtungen vollzogen. Dies bedeutet jedoch keinen Erlass der Forderung, sondern ein Aussetzen der Abbuchung. Wenn die Einrichtungen wieder öffnen dürfen und der Umfang der erfolgten Schließungen feststeht, wird der Gemeinderat über die Erhebung der Elternbeiträge entscheiden. Auch für die städtische Grundschulbetreuung werden im Mai keine Beiträge erhoben.

 

Die Aussetzung gilt nicht für die Notfallbetreuung in den Kindergärten, dort werden weiterhin Elternbeiträge erhoben.