Streupflichtsatzung der Stadt Bretten

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die bevorstehende Winterzeit möchten wir zum Anlass nehmen Sie mitten im Herbst erneut über die Streupflichtsatzung der Stadt Bretten zu unterrichten.

Wie vielen Bürgern bereits bekannt ist, findet diese Satzung für die Reinigung der Straßen und Gehwege Anwendung. Es finden sich derzeit an zahlreichen Straßenflächen sowie auf den Gehwegen Anhäufungen von Laub, welche das Passieren der Gehwege behindert oder durch Rutschgefahr einen möglichen Unfall provoziert.

Verpflichtet für die Reinigung sind die Straßenanlieger, welche im Sinne dieser Satzung sowohl Eigentümer als auch Mieter von Grundstücken sind. Betrifft dieses mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung und es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Schnee, Schmutz, Unkraut und Laub beseitigt werden.Der Kehricht ist sofort zu beseitigen und darf weder dem Nachbarn zugeführt, noch in die Straßenrinne oder anderen Entwässerungsanlagen geschüttet werden. Die Beseitigungspflicht bezieht sich auf Flächen am Rande der Fahrbahn. Falls keine Gehwege vorhanden sind, in einer Breite von 1,00 Meter.

Für die Überwachung der Einhaltung dieser Satzung ist unser Gemeindevollzugsdienst zuständig. Dieser stellt bei wiederholt fahrlässiger Zuwiderhandlung oder vorsätzlichem Unterlassen die Ordnungswidrigkeit fest. Die Geldbußen können je nach Einzelfall empfindlich ausfallen. Bitte denken Sie hierbei insbesondere auch an die Rutschgefahr Ihrer Mitmenschen. Dies könnte weitere privatrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Hinblick auf eine saubere und lebenswerte Stadt, sollte jeder Bürger aktiv daran interessiert sein, sich an diese wichtige Satzung zu halten.Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schnee räumen und Bestreuen der Gehwege vom 19.12.1989 ist seit dem 01.01.1990 in Kraft und hat weiterhin Gültigkeit.

Vielen Dank

Ihr Ordnungsamt