Hochwasserschutz in Phasen 2 und 3

41.400 Euro für Starkregenrisikomanagement bewilligt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bewilligte mit Bescheid vom 13.06.2018 die Erstellung eines Starkrisikoregenmanagements für die Stadt Bretten und gewährte dafür einen Zuschuss in Höhe von 41.400 Euro. Das entspricht 70 Prozent des in diesem Jahr durchzuführenden Projekts, das mit 59.100 Euro zu Buche schlägt.

Im Mai dieses Jahres hatte die Stadtverwaltung Bretten den Antrag auf einen Zuschuss für die Untersuchung gestellt, nachdem die „Hydraulische Gefährdungsanalyse“ (Phase 1) abgeschlossen war. In einer zweiten Phase sollen nun Gefahrenpotenziale von öffentlichen Gebäuden berechnet und bewertet und daraus in Phase 3 konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes und landesweit einheitliches Vorgehen für die Analyse von Gefahren und Risiken durch Überflutungen bei Starkregenereignissen.

Im Gegensatz zu Hochwasser handelt es sich bei Starkregenereignissen um nicht vorhersehbare Ereignisse durch den Abfluss von großen Niederschlagsmengen. Dabei nutzt das Wasser Wege, Straßen und Geländeeinschnitte zum Abfluss und lässt dabei regelrechte Sturzfluten entstehen. Durch das Eindringen in Gebäude und durch das Mitreißen von Treibgut sind die Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur erheblich.

Hintergrund: Aufgrund des Klimawandels wird erwartet, dass Starkregenereignisse in unseren Breiten zunehmen werden. Wegen der geringen Vorwarnzeiten und den Auswirkungen wird in Baden-Württemberg laut den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) „die Erstellung von Kommunalen Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept sowie die daraus eventuell resultierenden baulichen Maßnahmen zur Ableitung oder Rückhaltung von Oberflächenabfluss aus den Außengebieten“ (LUBW 2016) gefördert, soweit sich das Verfahren an den „Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ hält.