Friedhöfe Bretten und der Stadtteile

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Friedhöfe, laut § 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bretten vom 23.06.2015, nur während der Tageszeit zum Besuch der Gräber und zur Grabpflege betreten werden dürfen.

Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten (§ 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bretten vom 23.06.2017).

Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

- Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen manuell bewegte Transportmittel (Kinderwagen, Rollstühlen, Leiterwagen, Schubkarre) sowie Fahrzeugen der Stadt Bretten und der für die
  Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden.

- Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen.

- Die Friedhöfe und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie gärtnerische Anlagen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten.

- Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.

- Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern.

- Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.

- Druckschriften zu verteilen und anzubringen (Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind).

- Zu lärmen sowie zu lagern.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Stadtverwaltung Bretten
Ordnungsamt
Friedhofsverwaltung