Schulanfänger-Anmeldung für das Schuljahr 2016/2017

Im kommenden Schuljahr 2016/17 werden alle Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr bis zum 30.09.2016 vollendet haben (Pflicht-Kinder 01.10.2009 - 30.09.2010). Die Pflichtkinder sind an den unten aufgeführten Terminen an der Grundschule anzumelden, zu deren Schulbezirk sie gehören (siehe Kasten rechts). Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.Darüber hinaus können Kinder zum Schulbesuch angemeldet werden, die bis zum 30. Juni 2011 das 6. Lebensjahr vollenden werden (sogenannte „Kann-Kinder“). Die Schulen informieren die Eltern von Kann-Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2010 bis 31.12.2010 geboren sind.
Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 geboren sind, müssen sich selbst mit der Schule in Verbindung setzen, wenn das Kind eingeschult werden soll. Die Anmeldung erfolgt nach Terminvereinbarung durch die Schulen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung eine Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.

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