An-, Ab- und Ummeldungen

Hauptamt

    • Bürgerservice
    • Rathaus, Zimmer 231
  • 07252 921 180
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Seit 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Brettener Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Wegzug in eine bereits bestehende weitere Wohnung im Bundesgebiet.