Wahlergebnisse
Hier finden Sie die (vorläufigen) Wahlergebnisse der Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 für Bretten.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse aus den Jahren 2016-2025.
Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Am Sonntag, dem 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl 2026 statt. In Bretten sind insgesamt 19.320 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, darunter 258 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Insgesamt sind 1.161 Erstwählerinnen und Erstwähler registriert.
Die Wahllokale in Bretten öffnen am Wahltag von 8 bis 18 Uhr. Zusätzlich stehen 9 Briefwahlbezirke im Rathaus, Untere Kirchgasse 9, für die Abgabe von Briefwahlunterlagen bereit. es wurden bereits 5.386 Briefwähler eingereicht, 3.718 Wahlbriefe sind bisher eingegangen (Stand 4.3.2026).
Für einen reibungslosen Ablauf sorgen 193 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Einsatz sind. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Damit dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige an der Landtagswahl teilnehmen.
Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann, kann Briefwahl beantragen – persönlich im Bürgerservice, schriftlich oder online. Die Frist für die Beantragung endet am Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, online sogar bereits am Donnerstag, 5. März 2026, 12 Uhr. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Landtagswahl, zu Wahlrecht, Wahlsystem, Kandidatinnen und Kandidaten sowie zur Stimmabgabe gibt es auf den offiziellen Websites www.landtag-bw.de und www.landtagswahl-bw.de sowie auf der Homepage der Stadt Bretten. Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) bietet zudem Erklärfilme und Materialien – teilweise auch in Leichter Sprache – für Erstwählerinnen und Erstwähler sowie zur Schulung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Die Landtagswahl 2026 ist ein entscheidender Moment für die politische Zukunft Baden-Württembergs und bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern erstmals die Möglichkeit zur politischen Teilhabe.
Briefwahl
Die Briefwahl kann bis Freitag, 06.03.2026 15 Uhr im Bürgerservice, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten beantragt werden. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Wahltag sollte die Briefwahl persönlich im Bürgerservice beantragt und direkt vor Ort in einer Wahlkabine gewählt werden.
Für bereits beantragte Briefwahl, welche dem Wähler nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 07.03.2026 in der Zeit von 10-12 Uhr im Bürgerservice, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten Ersatz ausgestellt werden. Am Wahltag, 08.03.2026 können keine Ersatzunterlagen mehr ausgestellt werden.
Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Wahltag sind die Wahlbriefe bis spätestens zum Wahltag um 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten einzuwerfen. Eine rechtzeitige Zustellung der Wahlbriefe bei Einwurf in den Briefkästen der Deutschen Post oder bei Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post kann nicht mehr garantiert werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung am Wahltag, bei der das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine bis 15 Uhr im Bürgerservice, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten durch einen Bevollmächtigten beantragt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Bürgerservice der Stadt Bretten gerne zur Verfügung.
Bürgerservice, Tel. 07252/921-180, buergerservice@bretten.de
Landtagswahl 2026 – Alle Informationen im Überblick
Am Sonntag, dem 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl 2026 statt. Die Wahl bietet den rund 7,7 Millionen Wahlberechtigten die Möglichkeit, über die Zusammensetzung des neuen Landtags und damit über die politische Zukunft des Landes für die kommenden fünf Jahre zu entscheiden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- - deutsche Staatsbürger,
- - Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- - Personen, die seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- - Damit dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige an der Landtagswahl teilnehmen – ein zentraler Unterschied zu früheren Wahlen.
Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten bis zum 15. Februar 2026 zugestellt sein; in Bretten wurden sie bereits Ende Januar verschickt.
Ein Blick in das Wählerverzeichnis war in der Zeit vom 16. bis 20. Februar 2026 während der regulären Öffnungszeiten des Bürgerservice möglich. Dort können Wahlberechtigte prüfen, ob ihre Daten korrekt erfasst sind.
Briefwahl – Fristen und Beantragung
Wählerinnen und Wähler, die nicht im Wahllokal erscheinen können oder wollen, haben die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- - Beantragung der Briefwahl bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr möglich – bei persönlichem Erscheinen im Bürgerservice,
- - schriftlicher Antrag (z.B. über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung),
- - Online-Beantragung (z.B. über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, Webseite oder per E-Mail an buergerservice@bretten.de).
- - Online-Beantragung ist nur bis Donnerstag, 5. März 2026, 12 Uhr, möglich, damit eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen gewährleistet ist; dasselbe gilt bei schriftlicher Beantragung mit postalischer Zusendung.
- - Im Bürgerservice besteht die zusätzliche Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort auszufüllen – unter Wahrung der Geheimhaltung.
- - Für bereits bis zum 6. März beantragte, aber noch nicht zugestellte Briefwahlunterlagen kann am Samstag, 7. März 2026 (10-12 Uhr) Ersatz ausgestellt werden. Ersatzunterlagen werden am Wahltag nicht mehr ausgegeben.
- - Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann am Wahltag selbst (08.03.2026) bis 15 Uhr Briefwahl ermöglicht werden.
- - Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein, damit sie gezählt werden.
Diese klaren Fristen sollen sicherstellen, dass möglichst alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben können.
Wahltag und Wahllokale
Am Wahlsonntag, dem 8. März 2026, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Dort geben Sie Ihre Stimme in vertraulichen Wahlkabinen ab. Zur Stimmabgabe im Wahllokal benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Ausweis/Pass.
Alles Wichtige zur Wahl
Aktuelle Informationen zur Landtagswahl 2026 bietet die offizielle Website unter www.landtag-bw.de und www.landtagswahl-bw.de. Dort finden sich kompakte und regelmäßig aktualisierte Inhalte zum Wahlrecht, Wahlsystem, zu Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten sowie zu Umfragen. Auch zusammengefasste Wahlprogramme und die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) werden dort veröffentlicht.
Alle Informationen zur Wahl am 8. März 2026 stellt die LpB unter https://www.lpb-bw.de/ bereit. In anschaulichen Erklärfilmen werden unter anderem die Wahlrechtsreform, der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme sowie der Ablauf in der Wahlkabine erläutert. Die Filme richten sich an alle Wahlberechtigten, eignen sich für Unterricht und Schulungen von Wahlhelfenden und sind teilweise auch in Leichter Sprache verfügbar. Im bekannten Wahl-O-Mat können sie die Positionen der einzelnen Parteien vergleichen.
Die Landtagswahl 2026 ist für Baden-Württemberg von großer Bedeutung: Sie entscheidet über die politische Ausrichtung des Landes in den kommenden Jahren und bringt viele Menschen erstmals in den Prozess politischer Teilhabe – vom Jugendlichen ab 16 Jahren bis hin zu älteren Erstwählerinnen und Erstwählern.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage https://www.bretten.de/ an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08215007 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Oberbürgermeisterwahl 2024
Die letzte Oberbürgermeisterwahl fand in Bretten am 7. Juli 2024 statt.
Die Wahl des Oberbürgermeisters findet bei Ablauf der achtjährigen Amtszeit oder bei früherem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers statt – wie dies 2024 bei Oberbürgermeister Martin Wolffs Eintritt in den Ruhestand der Fall war.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bretten können Sie hier einsehen.
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Kommunalwahl 2024
Die letzten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurden am 9. Juni 2024 durchgeführt. In allen Städten und Gemeinden des Landes fanden gleichzeitig Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt.
Die Gremien werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. In der Brettener Kernstadt wurden 26 Gemeinderatsmitglieder gewählt, in den Stadtteilen umfassen die Ortschaftsräte in Bauerbach, Büchig, Dürrenbüchig, Gölshausen, Neibsheim, Rinklingen, Ruit und Sprantal je sieben Mitglieder, in Diedelsheim elf Mitglieder.
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Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, zum Wahlablauf und der Stimmenabgabe finden Sie bei der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg, unter https://www.kommunalwahl-bw.de/ oder in der Broschüre Infos zu den Kommunalwahlen.
Ein Erklärvideo der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=LQQA9qZzw0Q
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Kreistagswahl 2024
Zuletzt wurden die Kreistagswahlen am 9. Juni 2024 in den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg durchgeführt. In allen Städten und Gemeinden des Landes fanden gleichzeitig Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt.
Der Kreistag ist die Vertretung der Kreiseinwohner und das Hauptorgan des Landkreises Karlsruhe. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist von der Einwohnerzahl des Landkreises abhängig. Bei der Kreistagswahl 2024 im Landkreis Karlsruhe waren insgesamt 78 Kreisräte zu wählen, sechs davon im Wahlkreis Bretten-Gondeslheim.
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Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 fand die letzte Europawahl statt. Gewählt wurden die Abgeordneten des Europaparlaments für eine Periode von fünf Jahren.
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Jugendgemeinderatswahl 2024
Am 9. Juni 2024 fanden in Bretten gleichzeitig mit den Kommunalwahlen die Jugendgemeinderatswahlen statt. Alle Informationen zur Jugendgemeinderatswahl 2024 finden Sie hier.
