Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Aufruf zur Antragstellung im Jahresprogramm 2026

Für das Programmjahr 2026 ist für die Ortsteile Bauerbach, Büchig, Dürrenbüchig, Gölshausen, Neibsheim, Rinklingen, Ruit und Sprantal eine Antragstellung für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum möglich. 

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Ortsteile. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Im Förderschwerpunkt Wohnen bietet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die Möglichkeit, Zuschüsse für die Umnutzung leerstehender oder ehemalig landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnzwecken, für umfassende Wohnungsmodernisierungen oder für Baulückenschließungen zu erhalten. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. 

Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. 
Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert.

Es ist außerdem möglich, neben eigengenutzten Wohnprojekten auch eine Förderung für die Umnutzung bzw. die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen zur Fremdvermietung zu erhalten. 

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien und kleinere Handwerksbetriebe. Aber auch Arztpraxen und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich können zur Grundversorgung zählen. 

Zudem haben Unternehmen im Förderschwerpunkt Arbeiten die Möglichkeit, eine Förderung für Maßnahmen zu erhalten, welche die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen zum Ziel haben. 

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z. B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Sofern Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung Bretten in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Für Fragen und Informationen rund um das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist Alisa Oehlbach, Amt Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Ansprechpartnerin unter Tel. 07252/921-240 bzw. per E-Mail an: alisa.oehlbach@bretten.de. Bitte beachten Sie, dass der letzte Termin für die Abgabe Ihrer Antragsunterlagen der 05.09.2025 ist. 

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie online unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foer... oder unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.

Veröffentlicht am 28.05.2025