Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis infolge akuter Waldbrandgefahr

Im Landkreis Karlsruhe herrscht sehr hohes Waldbrandrisiko

Kreis Karlsruhe. Vermehrt auftretende Wald- bzw. Vegetationsbrände im Landkreis Karlsruhe deuten einen gefährlichen Trend an. „Zur Wochenmitte wird ausgehend von den Ergebnissen der Messtation Waghäusel-Kirrlach die Waldbrandgefahrenstufe auf das Maximum von 5 angehoben. Durch erneute anhaltende Trockenheit in Verbindung mit sehr hohen Temperaturen und ausbleibenden Niederschlägen kommt die konkrete Waldbrandgefahr zustande“, so Dr. Simon Boden, Abteilungsleiter der Öffentlichkeitsarbeit am Kreisforstamt.
Ausgehend von den Prognosen des Deutschen Wetterdienstes hält die Einstufung der Waldbrandgefahr bis ins Wochenende auf der höchsten Stufe an. Bislang sind keine Besserungen in Form von ausreichend Niederschlag oder Temperaturabfällen absehbar.
Daher sieht sich das Kreisforstamt in Ausführung hoheitlicher Aufgaben veranlasst die Allgemeinverfügung ab dem 13. Juli, welche die Benutzung von Grill- und Feuerstellen ausdrücklich untersagt, anzuordnen. Die Gültigkeit dieser Verfügung erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Karlsruhe bis zu ihrem Widerruf durch die untere Forstbehörde.
Ein Feuermachen im Wald ist somit bei fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen vorrübergehend nicht mehr erlaubt. Zudem gilt ein generelles Rauchverbot im Wald im Zeitraum März bis einschließlich Oktober. „Durch Einhaltung des Rauchverbots aber auch durch Vermeidung von Müll und insbesondere Glasscherben kann jeder Waldbesuchende seinen Teil zur Vermeidung von Waldbränden beitragen“, ergänzt Dr. Boden abschließend. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt auf Einhaltung überwacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Weiterführende Informationen zum Waldbrandgefahrenindex in der Region gibt es unter:

https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html

Dateianhänge