Testkäufer aktiv im Jugendschutz – 2018 auch wieder in Bretten

Auch in diesem Jahr werden in Sachen Alkohol und Zigaretten Testkäuferinnen und Testkäufer in der Region unterwegs sein.

Auf Grundlage einer gemeinsamen Konzeption des Polizeipräsidiums, der Stadt und des Landkreises Karlsruhe werden wie bereits in den vergangenen Jahren jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Minderjährige zum Einsatz kommen.

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter

16 Jahren. Brandweinhaltige Getränke und Tabakwaren dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Kinder und Jugendliche sind durch den Alkoholmissbrauch besonders gefährdet. Deren Schädigungsgrenzen liegen deutlich niedriger als bei erwachsenen Alkoholkonsumenten. Sie reagieren empfindlicher als Erwachsene auf Alkohol- und Tabakkonsum und tragen ein erhöhtes Risiko für körperliche Schäden und die Entwicklung einer späteren Abhängigkeitserkrankung.

Die Testkäufe sind ein ergänzendes Modul im Rahmen der Landkreisinitiative „Wegschauen ist keine Lösung“. Sie sollen dazu beitragen, dass sich die Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten und Tabakwaren für junge Menschen im öffentlichen Bereich verringert, in dem sich auch die Verantwortlichen im Einzelhandel und Gaststättenbereich an das Jugendschutzgesetz halten.

Die Testkäufe zielen auch darauf ab, Schwachstellen im Umgang mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes aufzudecken. Verkaufsstellen, die die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten, werden nach dem Testkauf unmittelbar auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht und müssen mit einer anschließenden Anzeige rechnen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung begleiten die Testkäufer und dokumentieren den Einsatz sowie eventuelle Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen. Das Konzept greift auch auf Erfahrungen von anderen Städten und Landkreisen zurück und soll in erster Linie präventiv wirken. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz werden Bußgelder von 100 € bis zu 4.000 € festgesetzt.

Wie wichtig regelmäßigen Testkäufe sind zeigen die Ergebnisse der letzten Jahre. Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Verkaufsquote an Jugendliche seit dem Jahr 2012 stieg diese im Jahr 2016 wieder auf über 50% an. Im letzten Jahr ging sie dann wieder auf ca. 41% zurück.