Schöffenwahl 2018 – Wer will „Laienrichter“ werden?

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt gut ein Dutzend Schöffen bzw. knapp zehn Jugendschöffen aus Bretten, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die genaue Anzahl der benötigten Schöffen wird erst Ende März durch den Präsidenten der Amtsgerichte festgelegt. Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten bewerben sich um das Schöffenamt bis zum 29.03.2018 beim Hauptamt der Stadt Bretten, Untere Kirchgasse 9, Bretten. Das Bewerbungsformular kann online unter www.bretten.de/stadt-rathaus-verwaltung/formulare heruntergeladen oder bei Frau Brauch, silke.brauch@bretten.de, Tel. 07252/921-107 angefordert werden.

Das baden-württembergische Justizministerium gibt die Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“ heraus. Auf der Seite des Justizministeriums (www.jum.baden-wuerttemberg.de) ist die Broschüre als Download abrufbar bzw. kann dort auch in Papierform bestellt werden.

Im März ist zudem eine Informationsveranstaltung geplant, bei der ein Vertreter des Amtsgerichts die Öffentlichkeit über das Schöffenamt informiert. Sobald hierzu genaue Daten vorliegen, werden wir diese hier im Amtsblatt entsprechend veröffentlichen.