Hinweise für Vereine und Organisationen

Die Stadt Bretten fördert das bürgerschaftliche Engagement auch finanziell. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung:

• Jugendförderung

• Investitionsförderung

• Jubiläumszuschüsse / Zuschuss freizeitpädagogische Maßnahme

• Förderung von Unterhaltungskosten vereinseigener Sportanlagen und -einrichtungen

Weitere Informationen entnehmen Sie den Vereinsförderrichtlinien. Wenn Sie Fragen haben oder einen Antrag stellen möchten, hilft Ihnen das Amt Bildung und Kultur gerne weiter unter Telefon: 07252/921-423 sowie per E-Mail an: vereine@bretten.de.

Hallen- und Raumvermietung

Für Vereine und Organisationen in Bretten stehen unterschiedliche Räumlichkeiten zur Verfügung, welche gegen Entgelt benutzt werden können. Weitere Informationen entnehmen Sie den Benutzerentgelten für städtische Räume, Hallen und Plätze. 

Informationen zur Vermietung von Hallen in der Kernstadt gibt es auch beim Amt Bildung und Kultur unter Telefon: 07252/921-441 oder per E-Mail an: hallen@bretten.de.

Nähere Auskünfte zur Vermietung von Hallen in den Stadtteilen erhalten Sie bei den jeweiligen Ortsverwaltungen.

Vereinsübersicht

Über 200 Vereine und Organisationen sind in den unterschiedlichsten Formen und Bereichen in Bretten tätig. Einen ersten Eindruck gibt die Vereinsübersicht.

Führungszeugnis für Freiwillige

Ein bei Engagierten, Vorständen und Führungskräften immer wiederkommendes Thema: das Führungszeugnis. Hier ein Überblick auf die wichtigsten Fragen:

Für welche Tätigkeiten wird ein (erweitertes) Führungszeugnis im Engagementbereich benötigt bzw. empfohlen?

Insbesondere in dem sensiblen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder der Durchführung von Freizeiten, Veranstaltungen etc., welche mit Kindern- und Jugendlichen durchgeführt werden, sind die Organisationen und Träger der Angebote durch das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet, von hauptberuflichen Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vor oder unmittelbar nach Beginn der Tätigkeit einzufordern. 

Bei freiwilligen Mitarbeitenden muss abhängig von der Art des Engagements, der Dauer und der Möglichkeit des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen vom Träger entschieden werden, ob ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.

Empfehlenswert ist auch in anderen sensiblen Bereichen, wie der Seniorenhilfe, je nach Zielgruppe des Angebots, eine solche Bewertung ebenfalls vorzunehmen und gegebenenfalls ein Führungszeugnis einzufordern.

„Einfaches“ oder erweitertes Führungszeugnis?

Das reguläre, oft als „einfaches“ Führungszeugnis bezeichnet, führt weniger schwere Verurteilungen nicht auf. Ein erweitertes Führungszeugnis führt auch Sexualstraftaten oder Straftaten gegen Persönlichkeitswerte auf. Es ist aber durch die einfordernde Organisation schriftlich zu begründen (siehe Beantragung), warum ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird, beispielsweise aufgrund dem Umgang mit Schutzbefohlenen im jeweiligen Engagement.

Kostet das Führungszeugnis Geld?

Grundsätzlich ist die Erstellung eines Führungszeugnisses nicht kostenfrei. Ist die Organisation, welche ein Führungszeugnis von dem Engagierten einsehen möchte, durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, kann bei der Beantragung des Führungszeugnisses eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Hierfür wird eine schriftliche Bestätigung (siehe Beantragung) benötigt.

Wie funktioniert die Beantragung?

  1. 1. Im Falle eines erweiteren Führungszeugnisses: Die Organisation stellt der engagierten Person ein offizielles Schreiben aus, in welchem begründet wird, warum ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist.
     
  2. 2. Wenn eine Gebührenbefreiung beantragt werden soll, muss eine schriftliche Bestätigung mit den Kontaktdaten des Engagierten und der jeweiligen Organisation bei der Antragstellung mitgebracht werden.
     
  3. 3. Die engagierte Person vereinbart einen Termin beim Bürgerservice der Stadt Bretten. Es ist notwendig, dass Sie persönlich erscheinen. Sie benötigen ein amtliches Ausweisdokument wie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn keine Gebührenbefreiung vorliegt, fallen 13,00 € Gebühr an.