Wahlscheinantrag bequem per Internet

Wahl

Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Ihre Wahlbenachrichtigung mit den erforderlichen Daten gehen ab dem 14. August 2017 bis spätestens 03. September 2017 an Sie heraus. Wir bieten Ihnen ab 14. August 2017 die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage Briefwahlunterlagen beantragen     an. Dort können Sie direkt über den Link „Wahlscheinantrag per Internet“ auf das Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten zugreifen.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an Buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Tel: 07252/921-180, E-Mail: Buergerservice@bretten.de, Fax: 07252/921-188