Integrierte Quartierskonzepte

Integrierte Quartierungskonzepte: Allgemeines

Unter Berücksichtigung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Belange zeigen integrierte Quartierskonzepte technische und wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale im Quartier auf. Ein Quartier sind stets mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/ oder öffentliche Gebäude, inklusive der öffentlichen Infrastruktur, und es entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgröße. Hierzu zählen u. a. städtebauliche Sanierungsgebiete oder auch Gebäudeeinheiten mit vorhandener oder beabsichtigter gemeinsamer Wärmeversorgung. Zudem beinhalten integrierte Quartierskonzepte einen konkreten Maßnahmenkatalog, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen, im Sinne des Energiekonzeptes der Bundesregierung, zu reduzieren. Somit dienen sie, in Bezug auf eine energieeffizienzorientierte Investitionsplanung, als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe.

Ziel ist es, ein integriertes Quartierskonzept für energetische Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, welches

  • die Energieverbräuche analysiert
  • die Einsparpotenziale ermittelt
  • die Eigentümer- und Versorgungsstrukturen ermittelt und bewertet
  • Akteure miteinbezieht
  • eine Erstberatung der Bürger anbietet
  • die Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen aufzeigt
  • konkrete Maßnahmen vorschlägt.

Für die Finanzierung integrierter Quartierskonzepte gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten. Zuschussfähig sind die im Rahmen des Projektes anfallenden Sach- und Personalausgaben für fachkundige Dritte. Des Weiteren darf die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und der Länder einen Anteil von 85 % nicht übersteigen, d. h. der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 15 %. Für die restlichen 20 % ist eine Co-Finanzierung mit Banken, Energieversorger, etc. möglich. Darüber hinaus beträgt der maximale Zuschussbetrag für den/die Sanierungsmanager insgesamt 150.000 Euro je Quartier. Der Förderzeitraum für die Beschäftigung eines Sanierungsmanagers beträgt maximal 3 Jahre.

Beginnend ab dem Datum der Auftragserteilung, sollte die Fertigstellung des Konzeptes i. d. R. nach einem Jahr abgeschlossen und durch den Auftraggeber abgenommen sein. Nach Abschluss des Projektes, spätestens jedoch 18 Monate nach Zusage über die Auszahlung eines Zuschusses für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes, ist ein Nachweis über die Erstellung des Konzeptes zu führen. Bei Nichterfüllung der der Zuschussgewährung zugrunde liegende Anforderungen behält sich die KfW die Rückforderung des bereits ausgezahlten Zuschussbetrages (inkl. Zinsen) vor.

Merkblatt KfW

 

Quartier "Bretten-Rechberg"

Das Quartier „Bretten-Rechberg“ befindet sich im westlichen Bereich der Kernstadt, grenzt jedoch bis an das Ortszentrum an und schließt das Brettener Rathaus mit ein. Die Gesamtgebäudeanzahl beträgt 250 Gebäude, darunter:

  • 9 öffentlich genutzte Gebäude (Badegebäude, Friedhofsgebäude, Feuerwehrgebäude, Gemeindehaus, Kindergarten, Kirche, Rathaus, Schulgebäude, Sporthalle, Veranstaltungsgebäude)
  • 47 wirtschaftlich/gewerblich genutzte Gebäude
  • 1 Gesundheits- und Pflegeeinrichtung
  • 3 Gebäude mit gemischter Nutzung (Wohn- und gewerblich genutzte Gebäude )
  • 190 Wohngebäude

Das Quartier „Bretten-Rechberg“ ist gekennzeichnet durch eine vielfältige Gebäudestruktur. So befinden sich neben den Wohn- und öffentlichen Gebäuden auch eine Vielzahl an gewerblichen Akteuren sowie eine Klinik im Gebiet. Dieser heterogene Aufbau hat demzufolge auch eine hohe Anforderung an energetische Maßnahmen die im Laufe des Quartierskonzeptes angestoßen werden sollen. Die Energieversorgung erfolgt über ein Stromnetz, ein Erdgasnetz sowie bereits teilweise über ein Nahwärmenetz der Stadtwerke Bretten. Des Weiteren wird nach wie vor ein bedeutender Teil durch Heizöl-Transporte und andere Energieträger bereitgestellt.
Über 200 Gebäude im Quartier wurden vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet. Demzufolge und aufgrund der geringen Sanierungsquote wird der Sanierungsbedarf dementsprechend hoch eingeschätzt und ist prädestiniert für eine umfassende Betrachtung der Energieeffizienz. Bisher wurden im Gebiet nur vereinzelt Wohngebäude saniert und beispielsweise mit Photovoltaikanlagen bestückt.
Neben dem Bestand gibt es darüber hinaus auch konkrete Pläne zur Innenverdichtung (z.B. Mellert-Fibron-Areal). Hier ist eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe geplant. Hierzu gilt es zu analysieren, wie eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung aufgebaut und gegebenenfalls mit dem seit 2009 bestehenden Nahwärmenetz entlang des südlichen Quartierbereiches (Im Brückle) verbunden werden kann.
Zur Erstellung von aussagekräftigen Maßnahmen- und Kostenplänen hat die Umwelt- und EnergieAgentur Kreis Karlsruhe sogenannte Gebäudestandards beschrieben. Dabei handelt es sich um Gebäudebeispiele, welche typisch für das Energiequartier Rechberg sind. Die ermittelten Daten und Zahlen sind daher auf Gebäude mit ähnlichen Eckdaten übertragbar und dienen als Sanierungsstandards. Die Kurzdarstellungen der Sanierungsstandards beinhalten grobe Abschätzungen, die im Umsetzungsfall detaillierter ausgearbeitet werden müssen.

Sanierungsstandard Einfamilienhaus (zum Download)

Sanierungsstandard Mehrfamilienhaus (zum Download)

zuletzt aktualisiert: 17.11.2020