Ordnungsamt und Verkehrsbetriebe Karlsruhe führen Kontrollen im ÖPNV durch

Georg Reinacher (Mitte) von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe beim Überprüfen der 3G-Nachweise und beim Abgleich der Personalien.

Wenige 3G-Verstöße in der Stadtbahn

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 24. November 2021 wurde die 3-G-Pflicht im Öffentlichen Verkehr eingeführt. Demnach dürfen derzeit die Verkehrsmittel des Luftverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs nur von Fahr- o-der Fluggästen benutzt werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausnahmen bestehen unter anderem für Schüler. Damit die Schutzmaßnahmen der Coronaverordnung Früchte tragen, muss deren Einhaltung konsequent kontrolliert werden.
In mehreren gemeinsamen Aktionen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe und des Ordnungsamtes Bretten wurde die neue Verpflichtung zum 3G-Nach-weis in den Stadtbahnen kontrolliert. Hierzu wurden die Fahrgäste nach dem Vorzeigen ihrer Fahrkarte aufgefordert, dem Gemeindevollzugsdienst unter Federführung von Amtsleiter Simon Bolg auch den entsprechenden 3G-Nachweis vorzuzeigen. „Nur durch Kontrollaktionen wie diese können die Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden und ihre volle Wirkung entfalten. Natürlich zeigen wir für die aktuelle Situation auch Verständnis, machen jedoch bei verbalen oder gar körperlichen Aus-einandersetzungen von den vorgegeben Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch“, so Bolg.
Im Rahmen dieser Kontrollen wurde auch die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV kontrolliert. Ebenso werden die vorgezeigten Nachweise auch mittels eingesetzter Software auf ihre Echtheit überprüft. Bei Verstößen gegen die 3G-Nachweispflicht droht ein Bußgeld von derzeit 200 Euro.
Bei der ersten Kontrolle konnten lediglich vier Verstöße bei insgesamt 90 kontrollierten Personen in diversen Stadtbahnlinien festgestellt werden. Bei der zweiten Kontrollaktion konnten circa 31 Fahrgäste einer Kontrolle unterzogen werden, wobei drei Personen keinen entsprechenden Nachweis vorweisen konnten. Die Bevölkerung hält sich zum größten Teil also an die Beschränkungen.
„Nur gemeinsam können wir die Verbreitung des Coronavirus und damit die aktuell vorherrschende vierte Welle brechen. Dabei kommt es auf jeden Einzelnen von uns an. In Zeiten wie diesen, mit noch nie da gewesener Intensivbettenauslastung, müssen wir alle zusammenhalten. Ich appelliere weiterhin an die Einhaltung der Corona-Regelungen, um unser Gesundheitssystem nicht noch weiter zu belasten. Ich bedanke mich außerdem beim VBK, die gemeinsam mit unserem Ordnungsamt die Kontrollen im öffentlichen Verkehr angemessen durchführen“, so der Appell von Oberbürgermeister Martin Wolff.
Das Ordnungsamt wird auch weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen und Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.


BU: Georg Reinacher (Mitte) von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe beim Überprüfen der 3G-Nachweise und beim Abgleich der Personalien. Begleitet wurde die erste Aktion von Mitarbeitern des Vollzugsdiensts, Ordnungsamtsleiter Simon Bolg (2. V. l.) und Waldemar Stebner (links, VBK).

Veröffentlicht am 06.12.2021