Fußgänger haben in der Fußgängerzone Vorrang

Foto: Susanne Maske / Stadt Bretten BU: Die Verkehrszeichen, wie hier in der Amtsgasse in Bretten, besagen: Fußgängerzonen sind

Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer

Eigentlich sind Fußgängerzonen dem Fußverkehr vorbehalten. Werden Radfahrer durch ein Zusatzschild eingeschlossen, wie es in Bretten der Fall ist, ist das Befahren auch von Fahrradfahrern erlaubt. Allerdings dürfen sich die Radler nicht mit hohem Tempo durch dieses Areal bewegen, sondern müssen ihr Tempo so anpassen, dass Fußgänger nicht gefährdet werden: Es ist Schrittgeschwindigkeit angesagt!

In Fußgängerzonen müssen Fahrradfahrer den Fußgängern immer Vorrang gewähren. „Wir wollen Bretten zur Fahrradstadt ausbauen und freuen uns über jede Radlerin und jeden Radler. Bitte nehmen Sie beim Befahren von Fußgängerbereichen Rücksicht, so dass flanierende Gäste, ältere Menschen und Kinder sich in unserer Stadt wohl fühlen und nicht gefährdet werden“, so der Appell von Oberbürgermeister Wolff an alle Radlerinnen und Radler.