Letzte Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März abgeschlossen

Letzte Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März abgeschlossen

  • Oberbürgermeister Martin Wolff ruft zur Wahl auf
  • Hinweise für Wählerinnen und Wähler

Nach einer letzten Schulung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Reservewahlhelfer vergangene Woche sind nun alle Beteiligten für die Landtagswahl am 14. März gerüstet. In diesem Jahr wurde der Schwerpunkt der Schulungen auf die Einhaltung der für jedes Wahllokal individuell entwickelten und vor Ort abgestimmten Hygienekonzepte gelegt. Diese beinhalten neben einem Mindestabstand von 1,5 Metern, das Desinfizieren der Hände und das grundsätzliche Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. "Wir haben umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, damit alle Beteiligten in den Wahllokalen, Wähler und Wahlhelfer, geschützt sind", informiert Simon Bolg, Leiter des Brettener Ordnungsamts. "Deshalb bieten wir auch auf freiwilliger Basis Schnelltests für alle Wahlhelfer an."

Wahlaufruf des Oberbürgermeisters zur Landtagswahl 2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger Brettens,

am Sonntag, 14.03.2021, findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Die Wahllokale sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Das für Sie zuständige Wahllokal entnehmen Sie bitte ihrer Wahlbenachrichtigung. Wer am Wahltag nicht persönlich wählen gehen kann oder möchte, kann von seinem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen.

Die Coronapandemie bestimmt nach wie vor unseren Alltag. So wird es auch am Wahlsonntag sein. Das Wahlamt hat jedes einzelne Wahllokal begutachtet und umfassende Hygienemaßnahmen festgelegt, damit das Infektionsrisiko beim Wahlgang sowohl für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, aber auch für Sie, liebe Wählerinnen und Wähler, so gering wie nur menschenmöglich gehalten wird.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich, aber nicht telefonisch, beim Bürgerservice beantragt werden. Bitte beachten Sie aber, dass es bestimmte Fristen dafür gibt und dass Ihr Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 14.03.2021, 18.00 Uhr, im Rathaus in Bretten angekommen sein muss. Nähere Fragen zur Briefwahl beantwortet Ihnen unser Bürgerservice unter der Telefonnummer 07252-921-184.

Eines der elementarsten Rechte in unserer Demokratie ist das freie und unabhängige Wahlrecht. Sie haben die Möglichkeit, über die zukünftige Entwicklung Baden-Württembergs mitzubestimmen. Gerade auf Landesebene wird über viele Dinge aus verschiedensten Lebensbereichen entschieden, die Sie direkt betreffen. Machen Sie daher von ihrem Wahlrecht Gebrauch und nehmen dadurch Einfluss auf die Landespolitik. Nutzen Sie deshalb Ihre Chance und gehen Sie wählen. Demokratie lebt vom Mitmachen.

Ich rufe Sie – und besonders die insgesamt 1.277 jungen Erstwähler, die erstmals an den Landtagswahlen teilnehmen können – deshalb auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich an der Wahl am 14.03.2021 zu beteiligen und Ihre Stimme abzugeben.

Ihr

Martin Wolff

Oberbürgermeister

Hinweise für Wählerinnen und Wähler

Christine Klein, die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts, gibt Ihnen hier einen Überblick, was Sie bei der Landtagswahl am 14.03.2021 in den Urnenwahllokalen beachten müssen:

Wahllokale:

Es gibt teilweise Änderungen der Wahllokale. Manche Wahllokale waren aufgrund der Größe nicht geeignet, um die Hygieneanforderungen nach der Corona-Verordnung einhalten zu können. Zudem wurden die Urnenwahllokale von 29 auf 20 reduziert, da mit einem vermehrten Andrang an Briefwählern zu rechnen ist. Die Wähler*innen werden gebeten vor dem Gang ins Wahllokal in der Wahlbenachrichtigung nachzuschauen, wo sich das entsprechende Wahllokal befindet.

Maskenpflicht:

Im gesamten Wahlgebäude gilt die Maskenpflicht. Die Wähler*innen sind verpflichtet eine OP-Maske oder eine FFP-2 Maske zu tragen - außer Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen, die eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können.

Abstandsregeln:

Im Wahlgebäude ist stets zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Es gibt Markierungen am Boden und - wenn räumlich möglich – getrennte Ein- und Ausgänge. Es kann aufgrund der beschränkten Personenanzahl im Wahllokal zu kurzen Wartezeiten kommen.

Desinfektion:

Vor Betreten des Wahllokals muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Die Kontaktflächen werden regelmäßig vom Wahlvorstand gereinigt.

Zutrittsverbote:

Der Zutritt zu den Wahllokalen ist Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht zehn Tage vergangen sind oder Personen, die Symptome einer Corona-Infektion, namentlich Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Schreibstifte:

Alle Wähler können ihre eigenen Kugelschreiber am Wahltag mitbringen und benutzen.