Insgesamt 6 Einzelprojekte werden über das Entwicklungs-programm Ländlicher Raum (ELR) in den Brettener Stadtteilen gefördert

Unter dem Motto „Wir lassen die Zukunft im Dorf“ fördert das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz seit mittlerweile 26 Jahren die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum.

Im Programmjahr 2021 wurden in Bretten 6 Einzelprojekte von privaten Antragstellern im Förderschwerpunkt Wohnen/ Innenentwicklung berücksichtigt. Eine aktive Innenentwicklung, um damit einem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken, zählt zu den wichtigsten Kernzielen des ELR. Bei den geförderten Projekten handelt es sich um zwei Bauvorhaben in Büchig, zwei in Neibsheim sowie um zwei weitere Projekte in Rinklingen. Das Gesamtvolumen der geförderten Projekte beläuft sich auf insgesamt 210.160 Euro.

Oberbürgermeister Martin Wolff zeigte sich über die Programmentscheidung und die damit verbundenen Möglichkeiten für die Stadtteile erfreut. „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein wichtiges Förderprogramm zur Unterstützung der Innenentwicklung im Ländlichen Raum“, äußert sich OB Wolff. „Ich freue mich sehr, dass unsere Anträge berücksichtigt wurden und durch die Umsetzung der Einzelprojekte die Wohnqualität in unseren Stadtteilen weiter steigt“.

Das Strukturförderungsprogramm ELR hat insgesamt vier Förderschwerpunkte: Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen. Auch in den kommenden Jahren können die Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stellen. Zuschüsse können beispielsweise für die Umnutzung leerstehender oder ehemalig landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken in Höhe von bis zu 55.000 € sowie für umfassende Wohnungsmodernisierungen und Baulückenschließungen mit bis zu maximal 25.000 € gewährt werden.

„Wir freuen uns über alle Förderanträge und werden diese tatkräftig unterstützen“, betont OB Wolff abschließend.