Landesweite Schwerpunktaktion zur Quarantänepflicht am 20./21. Januar

Zwei Gemeindevollzugsbedienstete bei den Kontrollfahrten.

In der vergangenen Woche kontrollierte die Ortspolizeibehörde Bretten an zwei Tagen flächendeckend in der Kernstadt und in den Stadtteilen, ob die behördlich angeordnete Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Kontrollen waren Teil einer landesweiten Schwerpunktaktion im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration zusammen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Hierzu war am 20. und 21. Januar verstärkt ein Team bestehend aus zwei Vollzugsbediensteten der Ortspolizeibehörde im Einsatz, um insgesamt 122 in Quarantäne befindliche Personen zu überprüfen. Insgesamt konnten dabei 17 Personen nicht angetroffen werden. Das heißt, die Türe wurde nicht geöffnet, oder die Person war beispielsweise beim Arzt oder beim Coronatest. Das Ordnungsamt überprüft nun, ob sich diese Personen erlaubt oder womöglich unerlaubt nicht am Absonderungsort aufgehalten haben. Bei entsprechender Feststellung wird eine ordnungswidrigkeitenrechtliche Prüfung durchgeführt.  "Die Schwerpunktaktion soll deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.", informierte Ordnungsamtsleiter Simon Bolg. "Auch wenn man sich nicht krank fühlt, kann das Coronavirus weitergegeben werden, daher ist es, gerade aus Rücksicht auf besonders gefährdete Menschen wichtig, sich an die Quarantäneanordnungen zu halten", so Oberbürgermeister Martin Wolff.

Foto: Chris Sommer/ Stadt Bretten

BU: In zwei Tagen war ein Team, bestehend auf zwei Personen, der Brettener Ortspolizeibehörde im Einsatz, um Kontrollen in quarantänepflichtigen Haushalten durchzuführen.