Wer will nicht ins neue Einwohnerbuch 2021/22?

Der KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe bereitet die Neuauflage des Einwohnerbuches Bretten vor. Hierzu werden dem Verlag aus dem Melderegister der Stadt Bretten die Vor- und Familiennamen, akad. Grade und Anschriften aller volljährigen Einwohner übermittelt. Nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz vom 01.11.2015 kann jeder Betroffene verlangen, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Die Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts endet am 02.10.2020. Wer von diesem Recht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies dem Bürgerservice Bretten, Untere Kirchgasse 9 schriftlich vor Fristablauf mitzuteilen. Die Einwände, die nach der genannten Frist erhoben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wurde bereits in den vergangenen Jahren die Streichung beantragt und nicht widerrufen, muss diese nicht erneuert werden. Sollte jedoch ein Eintrag erfolgen obwohl in den vergangenen Jahren die Nichtaufnahme beantragt wurde, muss dies beim Bürgerservice angezeigt werden.
 
Öffnungszeiten des Bürgerservices:
Mo-Mi.  von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Do. von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Tel Nr.: 07252/921-180
Fax: 07252/921-188
buegerservice@bretten.de
Den Antrag auf Sperrvermerk finden Sie hier.