Lärmschutzwand für DiedelsheimAG

Lärmschutz

DB Netz AG informierte über geplante Lärmschutzmaßnahmen

Eine drei Meter hohe Schallschutzmauer soll auf der Ostseite in Diedelsheim entlang der Bahnlinie errichtet werden. Die Westseite hingegen wird nicht mit einer Lärmschutzwand versehen; Gebäude dort können gegebenenfalls mit einem sogenannten passiven Lärmschutz nachgerüstet werden. Die Fertigstellung der Arbeiten soll frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Der Bund übernimmt die Kosten für aktive Maßnahmen zu 100 Prozent, die Umsetzung übernimmt die DB Netz Lärmschutzwand für DiedelsheimAG. Voraussetzungen für all dies ist jedoch zunächst die Zustimmung durch den Gemeinderat.

Diese und weitere Fakten rund um das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ stellten Ingenieure der Deutschen Bahn am Montagabend rund 30 Interessierten in der Schulturnhalle in Diedelsheim vor. Gemäß Sabine Weiler, Leiterin Lärmsanierung Süd-West der DB Netz, gibt es zwei Kriterien für die paFörderungsfähigkeit. Demnach geht es bei der Sanierung erstens ausschließlich um Wohngebäude, die zudem vor dem 1. April 1974 erbaut worden sein müssen. Zweitens müssten in diesen Gebäuden die zulässigen Immissionswerte überschritten werden.

Zugleich erläuterte Weiler den Unterschied zwischen aktivem und passivem Lärmschutz. „Aktiver Lärm entsteht, wenn ein Zug über die Schiene fährt. Es bietet sich an, eine Schallschutzwand dicht an der Entstehungsquelle zu bauen“, erklärte sie. Diese dürfe jedoch nur dann errichtet werden, wenn das errechnete „Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als eins sei“. Passive Maßnahmen indes würden ergriffen, falls „aktive Maßnahmen alleine nicht ausreichen“. Zweite Möglichkeit: wenn aktive Maßnahmen nicht förderfähig sind, weil der Nutzen-Kosten-Faktor zu gering ist. Möglich seien hier dann etwa der Austausch von Fenstern oder die Dämmung von Dächern. Die Kosten für solche Maßnahmen würden zu 75 Prozent vom Bund getragen, informierte sie, den Rest müssten die Eigentümer übernehmen.

Ein schalltechnisches Berechnungsmodell präsentierte Martin Reichert vom beauftragten Ingenieurbüro Modus Consult aus Bruchsal. Er berichtete, warum auf der Westseite in Diedelsheim gemäß Förderrichtlinie keine Lärmschutzwand errichtet werden kann. „Hier haben wir nur eine sehr überschaubare Anzahl an Wohngebäuden, wo der Lärm überschritten wird“, so Reichert. Der erforderliche Nutzen-Kosten-Wert werde deshalb nicht erreicht.

Lärm sei ein „immer größeres Problem in unserer Gesellschaft“, machte Oberbürgermeister Martin Wolff die Bedeutung des Lärmschutzes deutlich. Den Verantwortlichen legte er deshalb nahe, sich den Bereich der Westseite „noch einmal anzuschauen, und zu prüfen, ob es dort eine Möglichkeit gibt“.