Brettener Stadtoberhaupt kritisiert die aktuell diskutierte Umgehungsplanung Bruchsals zu Lasten Brettens OB Wolff: „rücksichtslos und egoistisch“

Am Dienstag vergangener Woche hat der Bruchsaler Gemeinderat mit großer Mehrheit den Bau der B-35-Ostumfahrung in einer Stellungnahme an das Verkehrsministerium abgelehnt. Martin Wolff, Oberbürgermeister der Stadt Bretten, kritisiert die gleichzeitig in der Presse dargestellte Alternativplanung, provoziert sie doch  eine deutliche Verkehrsbelastung des Brettener Stadtteils Büchig und der Kernstadt.
„Die vorgestellte Alternativplanung ist rücksichtslos und egoistisch“ erklärte er. Das Stadtoberhaupt und der Büchiger Ortsvorsteher Uve Vollers sind sich einig, dass unabhängig des Beschlusses des gewählten Gremiums die Entlastung Bruchsals und gleichzeitige Belastung Brettens und Büchigs inakzeptabel ist.
OB Wolff fordert die Bruchsaler Entscheidungsträger auf, die Verkehrsbelastung auf der Ausweichroute auf der Achse Bruchsal-Pforzheim gemeinsam zu lösen: „Die betroffenen Städte und Gemeinden sollten sich gemeinsam ins Benehmen setzen und eine abgestimmte, allgemeinverträgliche Lösung finden“ formuliert das Brettener Stadtoberhaupt seinen Wunsch nach interkommunaler Zusammenarbeit.
Abschließend erklärt er: „Bevor es zu einer Verkehrsverlagerung in Bruchsal kommt, muss zunächst die Brettener Umfahrung realisiert werden“. Die von der Stadt Bretten geforderte Ortsumgehung ist im aktuellen Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans ebenfalls im vordringlichen Bedarf der höchsten Dringlichkeitsstufe.
Oberbürgermeister Martin Wolff erklärte dazu: „Ich freue mich, dass unsere Anstrengungen in dieser Sache gefruchtet haben und die Ortsumgehung mit absoluter Dringlichkeit behandelt werden soll“.
Die Maßnahme ist mit knapp 40 Millionen Euro Gesamtinvestitionsvolumen im Bundesverkehrswegeplan bis 2030 projektiert.   
Eine zeitnahe Umsetzung der Südwesttangente ist zwar nicht umgehend zu erwarten, dennoch wertet das Stadtoberhaupt die Höherstufung als Erfolg aller, die sich für diese Maßnahme stark gemacht haben. Mit der Aufnahme ist noch keine Entscheidung über die Lage der Umgehung getroffen. Dies wird im Vorfeld einer möglichen Umsetzung im Wege einer Variantenprüfung festgestellt.