OB Wolff will optimale und realitätsnahe Lösung für Sporgassenparkplatz

Gemeinderat stimmt vorgeschlagener Vorgehensweise mehrheitlich zu

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates am Dienstagabend wurde ein großer Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Bretten und zur strukturierten Entwicklung des Sporgassenparkplatzes getroffen (Beschlüsse im Wortlaut siehe Info"Entscheidungen im Gemeinderat").
Oberbürgermeister Martin Wolff zeigte sich am Mittwochmorgen höchst zufrieden, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung - mit der Erweiterung um eine Mehrfachbeauftragung (siehe Beschluss 1.4) - eine breite, mehrheitliche Zustimmung im Gemeinderat fand.
"Da ich im Vorfeld bereits offen für einen Ideenwettbewerb war, bin ich  sehr zufrieden damit, dass wir im weiteren Verlauf des Beratungsprozesses unter verschiedenen Vorschlägen zur Gesamtentwicklung auswählen werden können", erklärte das Stadtoberhaupt erwartungsvoll.
Die Ergebnisse dieser Mehrfachbeauftragung sollen danach im Vorentwurf zum Bebauungsplan „Sporgasse“ ihren Niederschlag finden. Wichtig ist OB Wolff dabei, dass man eine optimale und zugleich aber auch realitätsnahe Lösung entwickelt.
"So schnell wie möglich", so das Stadtoberhaupt, wolle man nun die beschlossene Mehrfachbeauftragung auf den Weg bringen, "um keine wertvolle Zeit zu verlieren".

Entscheidungen im Gemeinderat
in der öffentlichen Sitzung am 22.03.2016


1.1 Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Bretten die Projektierung eines Gesundheitszentrums weiter zu entwickeln.
1.2 Der Gemeinderat Bretten beschließt mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen auf der Grundlage der Empfehlung der Firma imakomm AKADEMIE GmbH die Projektierung eines Gesundheitszentrums in zentraler Lage in der Innenstadt am Standort „Sporgassenparkplatz“ weiter zu verfolgen.
1.3 Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen, für das Thema „Parken“ verschiedene Varianten zu erarbeiten und verbunden mit einer Prüfung und Bewertung der jeweiligen Vor- und Nachteile dem Gemeinderat vorzulegen.
1.4 Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und vier Enthaltungen mit einer Mehrfachbeauftragung zur Gesamtentwicklung des Areals.
1.5 Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung, nach Vorliegen der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Sporgasse“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung zu erstellen und zur Billigung einzubringen.