Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Die Stadt Bretten stellt folgende Bekanntmachung des Regierungpräsidiums als zusätzlichen Bürgerservice an dieser Stelle zur Verfügung:

Die Firma Opterra Wössingen GmbH (vormals Lafarge Zement Wössingen GmbH), Wössinger Straße 2, 75045 Walzbachtal beantragt die Neufestsetzung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff im Abgas des Drehrohrofens des Zementwerks Wössingen auf folgende Werte:
Kohlenmonoxid (CO) - 1100 mg/m³ (Tagesmittelwert) und 2200 mg/m³ (Halbstundenmittelwert),
Gesamtkohlenstoff - 25 mg/m³ (Tagesmittelwert) und 50 mg/m³ (Halbstundenmittelwert).

Für die Änderung der Anlage beantragt die genannte Firma die Genehmigung nach § 4 i. V. m § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG und der Nr. 2.3 1 des Anhangs zu dieser Verordnung.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren (§ 10 BImSchG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG sowie den ent-sprechenden Vorschriften der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG an dem Verfahren zu beteiligen.

Daher lagen der Antrag und die Antragsunterlagen vom 19. Oktober 2015 bis einschließlich 18. November 2015 bei den Gemeindeverwaltungen Walzbachtal und Bretten und beim Regierungs-präsidium Karlsruhe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Da bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 02.12.2015 mehrere Einwendungen erhoben wurden, wird der für Dienstag, 22.12.2015 ab 10 Uhr bei der Gemeinde Walzbachtal, Scheune des Wössinger Hofes, Wössingerstraße 27, 75045 Walzbachtal anberaumte Erörterungstermin durchgeführt.

Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung des Genehmi-gungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Diese Entscheidung wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter
www.rp-karlsruhe.de bekannt gegeben.

Karlsruhe, den 04.12.2015 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.2