Lärmaktionsplan ist Thema im Rat

Entwurf sieht mehrere Geschwindigkeitsbegrenzungen vor

Um Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll vor Lärm zu schützen, hat die EU bereits im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die im Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht überführt wurde. Ein Instrument daraus ist die Lärmaktionsplanung als verpflichtendes Verfahren für deutsche Kommunen, in  denen bei mindestens einer Straße  die Verkehrsbelastung von 8.200  Fahrzeugen pro Tag überschritten wird, was in Bretten der Fall ist. Ab  einer Lärmbelastung von 67 Dezibel am Tag und/oder 57 Dezibel in der Nacht für betroffene Anwohner besteht eine Handlungspflicht zur Lärmreduzierung ohne weiteren Spielraum; nur bei Unterschreitung dieser Werte ist ein gewisses Ermessen möglich.

Die Lärmaktionsplanung auf kommunaler Ebene ist periodisch in regelmäßigen Zeitabständen (bzw. Zeitstufen) zu überprüfen. Dies erfolgte in den vergangenen Monaten durch das Büro Köhler & Leutwein in der 4. Stufe, womit die Stadt Bretten alle geltenden Vorgaben des Landes sowie der EU zur Lärmaktionsplanung erfüllt. Laut dem Entwurf, der auf umfassenden Berechnungen für alle Straßen im Stadtgebiet basiert, sind in Bretten ca. 30 Prozent der Gesamtbevölkerung von hohen und 11 Prozent von gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen des Straßenverkehrs betroffen, was in etwa auf dem Niveau anderer vergleichbarer Städte wie Ettlingen oder Freudenstadt liegt.

Folgende Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms werden im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagen:

70 km/h ganztags:

  • • B 35/B 293 (Einmündung B293 bis B35-Auffahrt Weißhofer Straße)
  • • B 35 (Karlsruher Dreieck bis Alexanderplatz)

30 km/h ganztags:

  • • B 294 Melanchthon-/Zähringer Straße
  • • B 294 ovaler Kreisverkehr
  • • B 294 Wilhelmstraße/Pforzheimer Str.
  • • Bahnhof-/Melanchthonstraße
  • • Weißhofer Straße

30 km/h nachts:

  • • K 3505 Bürgerstraße (Bauerbach)
  • • K 3573 Schwandorf-/Steinzeugstraße (Diedelsheim)
  • • Heilbronner Straße
  • • L 1103 Derdinger Straße
  • (In diesen vier Fällen schlägt die Verwaltung im Sinne der Durchgängigkeit eine (teilweise) Ausweitung von Tempo 30 auf den gesamten Tag vor; in der Heilbronner Straße zumindest im südlichen Teil, in Diedelsheim für den Bereich Steinzeugstraße).

Wie geht es weiter?

Die Lärmaktionsplanung der Stadt Bretten (4. Stufe) ist am kommenden Dienstag Thema im Gemeinderat. Im Beschlussantrag empfiehlt die Verwaltung dem Rat, den Maßnahmen zur verpflichtenden Lärmreduzierung zuzustimmen. Dort, wo Ermessensspielraum besteht, wird einzeln über weitergehende Maßnahmen abgestimmt. Ist der Entwurf des Lärmaktionsplans beschlossen, geht dieser in die vorgeschriebene formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Hierbei ist am Montag, 8. Dezember, 18 Uhr, eine Bürgerinformationsveranstaltung im Großen Ratssaal geplant, zu der wir Sie herzlich einladen.

Veröffentlicht am 20.11.2025