Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Seit Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung von Personalausweisen, Reisepässe, eID-Karten sowie Aufenthaltstitel verwendet werden.
In der Behörde kann ein digitales Passbild durch das PointID (Aufnahmegerät zur Selbstbedienung) aufgenommen werden, jedoch grds. nicht für Säuglinge und Kleinkindern unter 6 Jahren. Das digitale Passbild kann außerdem bei zertifizierten Fotografen angefertigt werden. Wird das Foto durch externe Dienstleister erstellt, kann dieses per QR-Code, der beim Termin durch die antragstellende Person bei der Behörde vorgelegt wird, aus einer Foto-Cloud importiert werden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie zudem auf dem Personalausweisportal des BMI.
Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne an den Bürgerservice oder die Ausländerbehörde der Stadt Bretten wenden (Tel. 07252 921-180, E-Mail: buergerservice@bretten.de).