Die Stadt Bretten fördert den Erwerb von Altbauten in den Ortskernen bzw. dem Stadtkern.
Ziel der Förderung ist es, durch die Reduzierung und Behebung von Gebäudeerständen die Ortskerne zu stärken und aufzuwerten. Außerdem soll jungen Paaren und Familien durch die Gewährung eines finanziellen Zuschusses die Schaffung von Wohneigentum erleichtert werden.
Was wird gefördert?
1. Erwerb eines Altbaus
Gefördert wird der Erwerb eines Bestandsgebäudes, das mindestens 50 Jahre alt ist oder seit mindestens drei Jahren nicht bewohnt wurde.
2. Erwerb eines Altbaus mit anschließendem Abbruch und Ersatzneubau
Förderfähig ist außerdem der Erwerb eines Altbaus mit anschließendem Abbruch und Ersatzneubau an gleicher Stelle, soweit Abbruch und Ersatzneubau binnen drei Jahren nach Erwerb umgesetzt werden.
Vorraussetzung ist jeweils, dass sich das Objekt innerhalb der abgegrenzten alten Ortskerne der Stadtteile bzw. im Stadtkern der Kernstadt befindet.
Wer kann einen Antrag stellen und wie hoch ist die Förderung ?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Der Antrag für den Grundbetrag der Förderung kann unabhängig von Kinderanzahl, Familienstand und Alter gestellt werden. Der Grundbetrag beläuft sich dabei auf 600 € jährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Pro zum Haushalt gehörendem Kind bis zum 18. Lebensjahr wird ein Erhöhungsbetrag in Höhe von jährlich 300 € gewährt, auch hier wieder über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren. Die maximale Förderung beläuft sich insgesamt auf 1.500 € jährlich.
Weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind der beigefügten Richtlinie zu entnehmen. Außerdem müssen die Zuschussnehmer das geförderte Objekt ab dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit für 5 Jahre selbst bewohnen.
Ihre Ansprechpartnerin:
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- Alexandra Schmidt
- Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
- 07252 921 232
- 07252 921 923
- alexandra.schmidt@bretten.de