Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ - 100 Jahre Frauenwahlrecht

Veranstaltungszeitraum:
Donnerstag, 7. März 2019 bis Mittwoch, 24. April 2019
Veranstaltungsort:
Rathaus-Foyer, Untere Kirchgasse 5
Veranstalter:
Stadt Bretten, Bildung und Kultur
In der Wanderausstellung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Mütter des Grundgesetzes“ werden Lebensbilder der Politikerinnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gezeigt. Sie haben als Mitglieder des Parlamentarischen Rates wesentlich zum Entstehen des Grundgesetzes und zu der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen. Das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung wurde am 30. November 1918 gesetzlich fixiert. Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen Erst 1957 fiel das familienrechtlich verbriefte Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in ehelichen und familiären Angelegenheiten. Eine wichtige Ergänzung zu Artikel 3 Absatz 2 GG kam im Zuge der Wiedervereinigung zustande. Die gemeinsame Verfassungskommission beschloss am 16. 1. 1992 den Zusatz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.