Wieviel Freizeit darf wann sein?

Eine Stadtverwaltung ist ein Dienstleistungsunternehmen für den Bürger, den Mitinhaber der „Firma“. Wie bei den meisten Dienstleistern gibt es auch durch die Rathausmitarbeiter keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die Wochenarbeitszeit eines Beamten beträgt 41 Stunden, die eines Angestellten 39. Der Bürger kann aber 43 Stunden pro Woche sich mit seinen Anliegen an den Bürgerservice im Brettener Rathaus wenden - freitags bis 13 Uhr. Das Bruchsaler Bürgerbüro ist 34 Stunden geöffnet, Freitag bis 13 Uhr, dienstags ganztägig geschlossen. Das Bürgerbüro Karlsruhe Mitte hat eine  Wochenöffnungszeit von 30 Stunden, freitags bis 12 Uhr.  Und das Rathaus Sulzfeld ist pro Woche 31,5 Stunden geöffnet; das Finanzamt Bruchsal 39 Stunden (Freitag bis 12), die KFZ-Zulassungsstelle des Kreises in Bretten leistet 27,5 Stunden pro Woche Dienst, freitags bis 12 Uhr.
Diese zufällig herausgegriffenen Beispiele zeigen, dass Bretten mit seinem  43 Stunden pro Woche geöffneten Bürgerservice einen Spitzenplatz einnimmt. Ganz abgesehen davon, dass Bürger auch außerhalb der Dienstzeiten Termine vereinbaren können - manch ein Häuslebauer hat abends um 20.30 Uhr sein Grundstück im Liegenschaftsamt erworben...
Für Notfälle sind übrigens Notdienste eingerichtet: Beim städtischen Baubetriebshof und den Stadtwerken rund um die Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen; ebenso gibt es an Feiertagen einen Notdienst im Standesamt. Sind also die Brettener Rathausmitarbeiter zu wenig im Dienst des Bürgers und der Medien?!