Straßenbeleuchtung/Laternenringe

Stadtwerke bringen Laternenringe an

In seiner Sitzung am 23. April hat der Brettener Gemeinderat mit knapper Mehrheit beschlossen, die Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung zumindest unter der Woche zwischen 1 und 5 Uhr fortzuführen.

Seit vergangener Woche werden alle betroffenen Straßenlampen, die nachts nicht leuchten, von den Stadtwerken Bretten mit einem sogenannten Laternenring versehen. Ausgenommen sind Hauptverkehrsachsen und neuralgische Stellen wie Fußgängerüberwege. Die Arbeiten sollen bis Ende kommender Woche abgeschlossen sein.

Hintergrund für die Maßnahme sind die Beleuchtungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 17 Abs. 4 StVO). Außerhalb geschlossener Ortschaften sind haltende Fahrzeuge stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Dagegen genügt es innerhalb geschlossener Ortschaften, die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen. Eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Sofern Straßenlampen nicht die ganze Nacht leuchten, sehen die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben den sogenannten „Laternenring“ (Zeichen 394 StVO) vor.

Zunächst war vorgesehen, die Anbringung der Laternenringe nach und nach im laufenden Betrieb vorzunehmen. Der Gedanke kam auch deshalb auf, weil durch einzelne Fraktionen des Gemeinderats nach den beiden vorherigen Entscheidungen zur Nachtabschaltung unmittelbar Anträge eingereicht wurden, die Abschaltung wieder aufzuheben.

Da mit dem nun gefundenen Kompromiss Klarheit besteht, dass die doch recht zeit- und personalaufwendige aufwendige Maßnahme nicht „unnötig“ erfolgt, hat die Verwaltungsspitze die Stadtwerke unmittelbar nach der Entscheidung im Gemeinderat mit Nachdruck aufgefordert, die Anbringung der Laternenringe nunmehr zügig umzusetzen. (maw)

 

Veröffentlicht am 8.5.2024